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Radweg Niddastraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Markierung von Radfahrstreifen (durchgezogener Breitstrich) und damit eine Separierung der Verkehrsarten Fahrrad und motorisierter Individualverkehr ist in dem geforderten Abschnitt der Niddastraße (Hafenstraße bis Ludwigstraße) allenfalls unter Entfall aller Parkplätze möglich, da die erforderliche Fahrbahnbreite sonst nicht ausreichend ist. Möglich wäre auch eine Teilseparierung in Form von Schutzstreifen (gestrichelte Schmalstrichmarkierung), wobei hierzu im Teilabschnitt Hafenstraße bis Rudolfstraße das Parken auf einer Seite entfallen würde, da die benötigten Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr beim vorhandenen Querschnitt beidseitiges Parken nicht zulassen. Ebenfalls denkbar wären auch Radwege bei einer kompletten baulichen Umgestaltung (hier aber wahrscheinlich auch unter Entfall von Parkständen). Generell ist aber fraglich, ob eine (Teil)separierung des Radverkehrs in der Niddasstraße überhaupt ein anzustrebendes Ziel ist, denn die Niddastraße hat trotz geltender Tempo 50 Regelung eher den Charakter einer Nebenstraße, obgleich im Vergleich zu anderen Nebenstraßen in Wohngebieten wohl eine höhere Verkehrsbelastung herrscht. Die Querung von und in die Adam-Riese-Straße ist heute signalgeregelt möglich. Im Abschnitt der Straßenbahngleise zwischen Ludwigstraße und Ottostraße wäre denkbar, die Parkordnung zu ändern (Entfall des Parkens auf der Südseite und Änderung des Senkrechtsparkens auf der Nordseite in Längsparken), wodurch das Radfahren außerhalb des Gleiskörpers möglich wäre. Das weggewiesene Netz führt zudem über die Ottostraße und Poststraße Richtung Hauptbahnhof, sodass von Anpassungen in der Niddastraße im Abschnitt Ottostraße bis Düsseldorfer Straße generell abgesehen wird. Die Niddastraße ist offensichtlich durch einen hohen Anteil an Durchgangsverkehr zwischen der Straße Am Hauptbahnhof und der Hafenstraße (über Poststraße) geprägt. Um die Situation für den Radverkehr zu verbessern, könnte über verkehrsberuhigende Maßnahmen nachgedacht werden und der Durchgangsverkehr müsste auf die dafür vorgesehenen Hauptstraßen gedrängt werden. Auch könnten die nutzbaren Fahrbahnquerschnitte durch Versetzen des Parkens auf die Fahrbahn eingeengt werden, wodurch auch die Seitenräume breiter wären. Dadurch entstünde auch mehr Platz für mögliche Bepflanzungen. Insgesamt könnte die Aufenthaltsqualität und die städtebauliche Wirkung in der Niddastraße dadurch erheblich gesteigert werden. Die Einrichtung eines Radwegs / Radfahrstreifen oder Schutzstreifen wird nicht befürwortet.

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