Instandsetzen des Dr. Bockenheimer Denkmalbrunnens (II)
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.10.2018, ST 2012
Betreff: Instandsetzen des Dr. Bockenheimer Denkmalbrunnens (II) Nach einer Begehung des Dr. Bockenheimer-Denkmalbrunnens durch eine Fachfirma und dem Kulturamt, wurde festgehalten, dass vier Bodenplatten um den Brunnen und drei Randplatten am Brunnenbecken Risse vorweisen und durchgebrochen sind. Diese Steinplatten sollen ausgetauscht werden. Weiterhin wird der Brunnensockel an drei Stellen ausgebessert. Um diese Maßnahmen durchführen zu können, ist eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung notwendig. Das Kulturamt wird die Genehmigung beim Denkmalamt beantragen und sobald eine Entscheidung vom Denkmalamt vorliegt, die Fachfirma beauftragen.