Instand setzen des "Bockenheimer Denkmalbrunnens"
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 941
Betreff: Instand setzen des "Bockenheimer Denkmalbrunnens" Auch aus Sicht des Magistrats ist Kunst im öffentlichen Raum eine Bereicherung. Vor allem denkmalgeschützte Objekte benötigen besondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Leider werden die Objekte in der Öffentlichkeit nicht immer sorgsam behandelt. Zum Beispiel wird die Technik des Dr. Bockenheimer Denkmalbrunnens jedes Jahr durch Kies und Sand, die in großen Mengen ins Becken gelangen, enorm beansprucht. So ist auch dieses Jahr wieder die Filteranlage beschädigt und muss repariert werden. Daher kann der Brunnen erst Ende Mai in Betrieb gehen. Die beschädigten Steinplatten am Brunnenbecken kann das Kulturamt aus finanziellen Gründen dieses Jahr nicht austauschen. Der Dr. Bockenheimer Denkmalbrunnen wird in die Liste der zu reinigenden Brunnen aufgenommen, allerdings wird eine denkmalgerechte Reinigung voraussichtlich frühestens im Sommer möglich sein.