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Litfaßsäulen in der Elbestraße entfernen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Hinsichtlich der genannten Litfaßsäulen hat der Magistrat weiterhin den Eigentümer der Anlagen, die DSM Deutsche Städte Medien GmbH, auf die beschriebene Situation hingewiesen. Der DSM war diese Situation bezüglich der seit mehreren Jahrzehnten dort befindlichen Litfaßsäulen bislang nicht bekannt, wird dies aber nunmehr verstärkt beobachten. Es gilt allerdings zu beachten, dass es sich bei den Litfaßsäulen um bauliche Anlagen handelt, die als baugenehmigt zu betrachten sind und über eine Sondernutzungserlaubnis verfügen. Eine Versetzung ist daher nur mit dem Einverständnis des Eigentümers denkbar. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass solche Versetzungen in der Regel nicht den erwünschten Effekt haben und entsprechende geschützte "Ausweichflächen" genutzt werden - so beispielsweise Hauseingangsbereiche. Die Problematik betrifft dabei nicht nur Werbeanlagen, sondern alle Einbauten im öffentlichen Raum.

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