Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14 auf 15 km/h

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat (Straßenverkehrsbehörde) hat - im Benehmen mit der Unteren Immissionsschutzbehörde und der Obersten Straßenverkehrsbehörde - für den in Rede stehenden Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t sowie Busse angeordnet (Verkehrszeichen 274-10 Straßenverkehrs-Ordnung mit Zusatzzeichen 1010-51 und -57). Die Beschilderung erfolgte im Juli 2024.