Geschwindigkeitsbegrenzung für Schwerlastverkehr (Bus, Lkw) im Abschnitt Zehnmorgenstraße 1 bis 14 auf 15 km/h
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die angesprochenen Erschütterungs-Messungen des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) vom 16. Januar 2019 liegen dem Magistrat immer noch nicht vor. Zur Prüfung der Anregung wird der Ortsbeirat deshalb weiterhin um Übersendung des Gutachtens gebeten.