Kein Durchkommen mehr in der Weinstraße
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass sich eine Verbesserung der Situation für die zu Fuß Gehenden nur durch eine Änderung der Parkordnung herbeiführen lässt. In Fahrtrichtung am linken Fahrbahnrand müsste das Halten und Parken komplett unterbunden werden. Hierdurch könnten zumindest die Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand voll auf der Fahrbahn stehen, ohne dass die Restfahrbahnbreite unter drei Metern liegt. Damit würden auch die Gehwege auf beiden Seiten frei bleiben. Allerdings würden Parkplätze wegfallen und der Parkdruck sich weitererhöhen. Die Städtische Verkehrspolizei überwacht die Weinstraße im Rahmen der allgemeinen Streife und ahndet die festgestellten Parkverstöße. Eine Überwachungsdichte, die geeignet wäre, die genannten Probleme zu beseitigen, ist nicht darstellbar. Eine Beleuchtungsanlage am Fußgängerüberweg wird angebracht. Da die Verfügbarkeit der Nachunternehmer erst geprüft werden muss, lässt sich ein genauer Ausführungszeitpunkt allerdings noch nicht benennen. Zu 2.: Die Beschilderung an der genannten Stelle ist eindeutig. Werktags, also montags bis samstags, gilt von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr ein eingeschränktes Haltverbot (Verkehrszeichen (VZ) 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)). In der Zeit von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr sowie von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr ist das Halten und Parken verboten (VZ 283 StVO). Außerhalb dieser Zeiten, also werktags von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr und sonntags ganztägig, ist das Parken erlaubt. Der Anregung kann deshalb in diesem Punkt nicht entsprochen werden.