Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 2000
Betreff: Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main muss leider mitteilen, dass gemäß § 121, Abs.9 HGO der Stadt Frankfurt am Main das Betreiben von Bankunternehmen kommunalrechtlich untersagt ist. Finanzielle Überbrückungshilfen an Gewerbetreibende in Form von Darlehen aufgrund städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen wären folglich nur dann zulässig, wenn die Vermeidung von Insolvenzen eine gesetzliche Pflichtaufgabe wäre.