Überbrückungshilfe für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender wirtschaftlicher Existenzvernichtung
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST
2000
Betreff: Überbrückungshilfe
für Geschäftsinhaber in der Elisabethenstraße bei konkret drohender
wirtschaftlicher Existenzvernichtung Der Magistrat der Stadt Frankfurt
am Main muss leider mitteilen, dass gemäß § 121, Abs.9 HGO der Stadt Frankfurt
am Main das Betreiben von Bankunternehmen kommunalrechtlich untersagt ist.
Finanzielle Überbrückungshilfen an Gewerbetreibende in Form von Darlehen
aufgrund städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen wären folglich nur dann zulässig,
wenn die Vermeidung von Insolvenzen eine gesetzliche Pflichtaufgabe wäre.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.06.2018, OM 3310