Radroute Mörfelder Landstraße zwischen Flughafenstraße und Otto-Fleck-Schneise
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST
1995
Betreff: Radroute Mörfelder
Landstraße zwischen Flughafenstraße und Otto-Fleck-Schneise Die vom Magistrat für das Jahr
2016 angestrebte bauliche Ausführung konnte nicht umgesetzt werden, da die
Finanzierung der Maßnahme nicht mehr sichergestellt war. Nach abschließender
Prüfung wurde festgestellt, dass der Radweg außerhalb der sogenannten
Ortsdurchfahrts-Grenze (OD-Grenze) liegt. Daher hat der Fördergeber die
zunächst zugesagte Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
(GVFG) zurückgezogen. Denn diese Regelung besagt, dass an klassifizierten
Straßen außerhalb der OD-Grenzen die Baulast beim Bund liegt. Der dritte Bauabschnitt der Radroute Mörfelder
Landstraße verläuft als straßenbegleitender Radweg entlang der Bundesstraße B
43/44. Daher liegt die Verantwortung für die Planung und bauliche Umsetzung
dieser Radverkehrsverbindung bei Hessen Mobil als zuständigem Vertreter des
Bundes. Da bei Hessen Mobil momentan andere Projekte Priorität haben, ist eine
kurz- bzw. mittelfristige Umsetzung der Maßnahme in eigener Zuständigkeit nicht
möglich. Daher hat Hessen Mobil vorgeschlagen, die Umsetzung der Maßnahme durch
das Fachamt des Magistrats weiterzuführen. Dafür wird derzeit eine
Verwaltungsvereinbarung erstellt, in der unter anderem die genaue
Kostenaufteilung zwischen Hessen Mobil und der Stadt Frankfurt am Main
vereinbart wird.
Diese Verwaltungsvereinbarung ist
voraussichtlich bis Ende 2017 abgeschlossen. Im Anschluss daran kann die
Maßnahme in das Bauprogramm des Magistrats aufgenommen werden. Der Magistrat wird die politischen Gremien
unaufgefordert über das weitere Vorgehen und den avisierten
Realisierungszeitraum unterrichten, sobald konkrete Angaben möglich sind.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 23.06.2017, V 515