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Radroute Mörfelder Landstraße zwischen Flughafenstraße und Otto-Fleck-Schneise

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1995 Betreff: Radroute Mörfelder Landstraße zwischen Flughafenstraße und Otto-Fleck-Schneise Die vom Magistrat für das Jahr 2016 angestrebte bauliche Ausführung konnte nicht umgesetzt werden, da die Finanzierung der Maßnahme nicht mehr sichergestellt war. Nach abschließender Prüfung wurde festgestellt, dass der Radweg außerhalb der sogenannten Ortsdurchfahrts-Grenze (OD-Grenze) liegt. Daher hat der Fördergeber die zunächst zugesagte Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zurückgezogen. Denn diese Regelung besagt, dass an klassifizierten Straßen außerhalb der OD-Grenzen die Baulast beim Bund liegt. Der dritte Bauabschnitt der Radroute Mörfelder Landstraße verläuft als straßenbegleitender Radweg entlang der Bundesstraße B 43/44. Daher liegt die Verantwortung für die Planung und bauliche Umsetzung dieser Radverkehrsverbindung bei Hessen Mobil als zuständigem Vertreter des Bundes. Da bei Hessen Mobil momentan andere Projekte Priorität haben, ist eine kurz- bzw. mittelfristige Umsetzung der Maßnahme in eigener Zuständigkeit nicht möglich. Daher hat Hessen Mobil vorgeschlagen, die Umsetzung der Maßnahme durch das Fachamt des Magistrats weiterzuführen. Dafür wird derzeit eine Verwaltungsvereinbarung erstellt, in der unter anderem die genaue Kostenaufteilung zwischen Hessen Mobil und der Stadt Frankfurt am Main vereinbart wird. Diese Verwaltungsvereinbarung ist voraussichtlich bis Ende 2017 abgeschlossen. Im Anschluss daran kann die Maßnahme in das Bauprogramm des Magistrats aufgenommen werden. Der Magistrat wird die politischen Gremien unaufgefordert über das weitere Vorgehen und den avisierten Realisierungszeitraum unterrichten, sobald konkrete Angaben möglich sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.06.2017, V 515