Tempo 40 km/h auf der Bruchfeldstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST
1994
Betreff: Tempo 40 km/h auf
der Bruchfeldstraße Für die Reduzierung der
vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, mittels Verkehrszeichen 274-40
Straßenverkehrsordnung, muss eine besondere Notwendigkeit nachgewiesen werden.
Zentrale Grundlage für eine solche Notwendigkeit sind auf Geschwindigkeit
basierende Unfallzahlen. Laut Aussage der Unfallkommission gab es in den
letzten drei Jahren keine registrierten Unfälle, die sich auf überhöhte
Geschwindigkeit zurückführen lassen. Lediglich kleinere Unfälle bei
Parkvorgängen wurden verzeichnet. Daher sind die Voraussetzungen für die
Reduzierung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h nicht
gegeben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.06.2017, OM 1883