Tempo 40 km/h auf der Bruchfeldstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1994
Betreff: Tempo 40 km/h auf der Bruchfeldstraße Für die Reduzierung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, mittels Verkehrszeichen 274-40 Straßenverkehrsordnung, muss eine besondere Notwendigkeit nachgewiesen werden. Zentrale Grundlage für eine solche Notwendigkeit sind auf Geschwindigkeit basierende Unfallzahlen. Laut Aussage der Unfallkommission gab es in den letzten drei Jahren keine registrierten Unfälle, die sich auf überhöhte Geschwindigkeit zurückführen lassen. Lediglich kleinere Unfälle bei Parkvorgängen wurden verzeichnet. Daher sind die Voraussetzungen für die Reduzierung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h nicht gegeben.