Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr im Stadtbezirk 441 Ginnheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1992
Betreff: Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr im Stadtbezirk 441 Ginnheim Mit dem Akt der Widmung für den öffentlichen Verkehr wird ein Weg beziehungsweise eine Straße zur sogenannten "Sache im Gemeingebrauch". Damit wird sichergestellt, dass dieser Weg von der Allgemeinheit genutzt werden kann. Daher ist es von Vorteil, Straßen und Wege öffentlich zu widmen. Im konkreten Fall dient die Widmung der Sicherung eines Weges entlang der Main-Weser-Bahn. Das vorhandene Wegstück muss im Zuge des viergleisigen Ausbaus für die Errichtung einer Lärmschutzwand parallel Richtung Osten verlegt werden. Änderungen für Anwohner und Wegenutzer sind nicht zu erwarten.