Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr im Stadtbezirk 441 Ginnheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST
1992
Betreff: Widmung von
Straßen für den öffentlichen Verkehr im Stadtbezirk 441 Ginnheim Mit dem Akt der Widmung für den
öffentlichen Verkehr wird ein Weg beziehungsweise eine Straße zur sogenannten
"Sache im Gemeingebrauch". Damit wird sichergestellt, dass dieser Weg von der
Allgemeinheit genutzt werden kann. Daher ist es von Vorteil, Straßen und
Wege öffentlich zu widmen. Im konkreten Fall dient die Widmung der Sicherung
eines Weges entlang der Main-Weser-Bahn. Das vorhandene Wegstück muss im
Zuge des viergleisigen Ausbaus für die Errichtung einer Lärmschutzwand parallel
Richtung Osten verlegt werden. Änderungen für Anwohner und Wegenutzer sind
nicht zu erwarten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.06.2018, OM 3379