Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr im Stadtbezirk 441 Ginnheim
Begründung
öffentlichen Verkehr im Stadtbezirk 441 Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu berichten, was der Hintergrund für die Ankündigung über die Widmung von Straßen für den öffentlichem Verkehr, hier: " Auf Grundlage des von § 4 des HStrG wird ein Teil der Woogstraße in der Gemarkung Ginnheim, Flur4, Flurstück 8/1 und 236/7 rückwirkend zum 03.09.1962 dem öffentlichen Verkehr gewidmet" (Quelle: Amtsblatt Nr. 17 vom 24.04.2018) auf sich hat und welche Auswirkungen dieses für die unmittelbar betroffenen Anwohner hat.
Inhalt
Antrag vom 01.06.2018, OF 483/9
Betreff: Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr im Stadtbezirk 441 Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu berichten, was der Hintergrund für die Ankündigung über die Widmung von Straßen für den öffentlichem Verkehr, hier: " Auf Grundlage des von § 4 des HStrG wird ein Teil der Woogstraße in der Gemarkung Ginnheim, Flur4, Flurstück 8/1 und 236/7 rückwirkend zum 03.09.1962 dem öffentlichen Verkehr gewidmet" (Quelle: Amtsblatt Nr. 17 vom 24.04.2018) auf sich hat und welche Auswirkungen dieses für die unmittelbar betroffenen Anwohner hat.Beratung im Ortsbeirat: 9