Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr im Stadtbezirk 441 Ginnheim
Vorlagentyp: OF BFF
Begründung
öffentlichen Verkehr im Stadtbezirk 441 Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu berichten, was der Hintergrund für die Ankündigung über die Widmung von Straßen für den öffentlichem Verkehr, hier: " Auf Grundlage des von § 4 des HStrG wird ein Teil der Woogstraße in der Gemarkung Ginnheim, Flur4, Flurstück 8/1 und 236/7 rückwirkend zum 03.09.1962 dem öffentlichen Verkehr gewidmet" (Quelle: Amtsblatt Nr. 17 vom 24.04.2018) auf sich hat und welche Auswirkungen dieses für die unmittelbar betroffenen Anwohner hat.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2018, OF 483/9
Betreff: Widmung von Straßen für den
öffentlichen Verkehr im Stadtbezirk 441 Ginnheim Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Ortsbeirat bittet den
Magistrat, zu berichten, was der Hintergrund für die Ankündigung über die
Widmung von Straßen für den öffentlichem Verkehr, hier: " Auf Grundlage
des von § 4 des HStrG wird ein Teil der Woogstraße in der Gemarkung Ginnheim,
Flur4, Flurstück 8/1 und 236/7 rückwirkend zum 03.09.1962 dem öffentlichen
Verkehr gewidmet" (Quelle: Amtsblatt Nr. 17 vom 24.04.2018) auf sich hat und
welche Auswirkungen dieses für die unmittelbar betroffenen Anwohner hat.
Antragsteller:
BFF
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9
am 14.06.2018, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3379 2018
Die
Vorlage OF 483/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE.(=
Enthaltung)