Parkplätze vor dem Basic-Supermarkt an der Eckenheimer Landstraße außer Betrieb nehmen
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1992
Betreff: Parkplätze vor dem Basic-Supermarkt an der Eckenheimer Landstraße außer Betrieb nehmen Der Anregung wird entsprochen. Bei den angesprochenen Stellplätzen handelt es sich nicht um offiziell durch den Magistrat angeordnete Stellplätze. Vielmehr befinden sich die beiden Parkplätze im Bereich der Hauswand und sind nur durch die Überfahrung des kompletten Gehweges im Einmündungsbereich der Nordendstraße/ Eckenheimer Landstraße zu erreichen. Eine Gehwegüberfahrtsgenehmigung seitens des Magistrats ist hierfür nicht vorhanden. Die Zufahrt wird unter Berücksichtigung der bestehenden Feuerwehrzufahrt mittels Pollern abgesichert.