Parkplätze vor dem Basic-Supermarkt an der Eckenheimer Landstraße außer Betrieb nehmen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST
1992
Betreff: Parkplätze vor dem
Basic-Supermarkt an der Eckenheimer Landstraße außer Betrieb nehmen Der Anregung wird
entsprochen.
Bei den angesprochenen
Stellplätzen handelt es sich nicht um offiziell durch den Magistrat angeordnete
Stellplätze. Vielmehr befinden sich die beiden
Parkplätze im Bereich der Hauswand und sind nur durch die Überfahrung des
kompletten Gehweges im Einmündungsbereich der Nordendstraße/ Eckenheimer
Landstraße zu erreichen. Eine Gehwegüberfahrtsgenehmigung seitens des
Magistrats ist hierfür nicht vorhanden. Die Zufahrt wird unter Berücksichtigung der
bestehenden Feuerwehrzufahrt mittels Pollern abgesichert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.06.2017, OM 1863