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Ablehnung einer Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbezirks 7

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zur geplanten Erweiterung der BAB 5 im Bereich des Ortsbeirats 7 vertritt der Magistrat die im Koalitionsvertrag vereinbarte Position: "Grundsätzlich lehnen wir den weiteren Ausbau von Autobahnen in Frankfurt ab ... Der Übergang von der faktischen zur formalen 8-Spurigkeit der A 5 muss mit dem dringend erforderlichen Lärmschutz für die angrenzenden Wohngebiete verbunden werden." Die bis 2023 im Amt befindliche Landesregierung hat bezüglich des Ausbaus der BAB 5 zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Planungsbeschleunigung im Verkehrsbereich genau diese Position vertreten. Auch wenn die aktuelle Landesregierung möglicherweise eine andere Position vertritt, ist das formal ohne Belang, da das oben genannte Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist und die Zuständigkeit ohnehin beim Bund liegt. Aktuell bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse die laufende Bedarfsplanüberprüfung ergibt und welche Schlussfolgerungen das Bundesministerium für Digitales und Verkehr daraus zieht. Erst dann macht es Sinn die Position der Stadt Frankfurt am Main gegenüber den relevanten Akteuren erneut deutlich zu machen.

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