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Benzinbetriebene Geräte zur Grünpflege ausmustern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat setzt mittlerweile vermehrt Akkutechnik im Grünpflegebereich ein. Da in den letzten Jahren technologische Fortschritte hinsichtlich der Akkulaufzeit und der Leistungsstärke durch die Hersteller erzielt werden konnten und auch das Handling der Kleingeräte verbessert wurde, ist in allen Warengruppenbereichen der Grünflächenpflege Akkutechnik punktuell im Einsatz. Die Anforderungen im Grünpflegebereich sehen jedoch grundsätzlich leistungsstarke Geräte vor, welche über die gesamte Arbeitszeit genutzt werden können. Eine zum Teil immer noch verringerte Laufzeit von Akkugeräten schmälert die Einsatzfähigkeit und lässt eine zügige Aufgabenerledigung noch nicht ganzheitlich zu. Insbesondere bei größeren Einsatzgebieten und Flächen sowie saisonalen Spitzenzeiten sind zum optimalen und effizienten Entfernen von Rasen- und Heckenschnitt, Laub oder Grünschnitt leistungsstarke Kleinmaschinen mit herkömmlichem Antrieb unverzichtbar. Der Magistrat ist sich bewusst, dass Elektrokleingeräte erhebliche Vorteile hinsichtlich der Minimierung von Lärm- und Abgasemission erzielen. Daher forcieren die Fachabteilungen den Ausbau der Akkutechnik in allen Bereichen. Der Einsatz von Akkugeräten ist jedoch in Relation mit den zu erfüllenden Aufgaben und Anforderungen zu sehen. Auch ist hierzu eine flächendeckende Ladeinfrastruktur an den Standorten zu realisieren. Die Installation von Lade- und Lagerschränken, welche aus arbeits- und brandsicherheitstechnischen Gründen zu erfolgen hat, stößt an einigen Standorten bereits jetzt schon an ihre räumlichen Grenzen. Der Magistrat geht davon aus, dass innerhalb der nächsten Jahre weitere technologische, innovative Verbesserungen im Segment der Akkutechnik erfolgen werden, sodass ein weiter steigender Anteil in der Grünpflege eingesetzt werden kann.