Benzinbetriebene Geräte zur Grünpflege ausmustern
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Pflege städtischer Grünflächen keinerlei Geräte mehr einzusetzen bzw. einsetzen zu lassen, welche mit Benzin betrieben werden. Zudem soll geprüft werden, inwiefern dies auch für private Grünflächen durchgesetzt werden kann, z.B. über die TA-Lärm, insbesondere in Wohngebieten.
Begründung
Durch benzinbetriebene Geräte entstehen umweltschädliche Emissionen wie Lärm und Abgase. Da es inzwischen geeignete Alternativen mit Akku-Betrieb gibt, gibt es keinen Grund mehr, weiterhin auf umweltschädliche Benzingeräte zu setzen. Zu den Geräten gehören vor allem Gartenkleingeräte wie Freischneider, Rasentrimmer, Heckenscheren/-schneider und Motorsensen sowie Rasenmäher. In ähnlichen Anträgen hat sich der Ortsbeirat bereits gegen (benzinbetriebene) Laubbläser/-sauger ausgesprochen. Es ist nicht vermittelbar, gerade zur Pflege der Natur, naturschädliche Geräte einzusetzen.