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Benzinbetriebene Geräte zur Grünpflege ausmustern

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Pflege städtischer Grünflächen keinerlei Geräte mehr einzusetzen bzw. einsetzen zu lassen, welche mit Benzin betrieben werden. Zudem soll geprüft werden, inwiefern dies auch für private Grünflächen durchgesetzt werden kann, z.B. über die TA-Lärm, insbesondere in Wohngebieten.

Begründung

Durch benzinbetriebene Geräte entstehen umweltschädliche Emissionen wie Lärm und Abgase. Da es inzwischen geeignete Alternativen mit Akku-Betrieb gibt, gibt es keinen Grund mehr, weiterhin auf umweltschädliche Benzingeräte zu setzen. Zu den Geräten gehören vor allem Gartenkleingeräte wie Freischneider, Rasentrimmer, Heckenscheren/-schneider und Motorsensen sowie Rasenmäher. In ähnlichen Anträgen hat sich der Ortsbeirat bereits gegen (benzinbetriebene) Laubbläser/-sauger ausgesprochen. Es ist nicht vermittelbar, gerade zur Pflege der Natur, naturschädliche Geräte einzusetzen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 32
OBR 1
TO I, TOP 52
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5843 2024 Die Vorlage OF 1373/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP ÖkoLinX-ARL Die Partei
Ablehnung:
Linke

Verknüpfte Vorlagen