Mitscherlichplatz muss klar erkennbar bleiben
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.10.2019, ST 1964 Betreff: Mitscherlichplatz muss klar erkennbar
bleiben Dem Magistrat liegt für das
genannte Hotel weder ein Antrag zur Errichtung einer Werbeanlage vor noch sind
entsprechende Planungen des Bauherren bekannt. Daher können seitens des
Magistrats derzeit keine Aussagen zu einer Werbeanlage und ihrer Zulässigkeit
bzw. ihren Auswirkungen getroffen werden. Ein etwaiger Antrag wäre nach den im
Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften,
insbesondere der Hessischen Bauordnung (HBO), zu beurteilen. Er ist zu
genehmigen, soweit er diesen Vorschriften entspricht. Der Magistrat hat
gleichwohl die Anregung des Ortsbeirats zur Kenntnis genommen und wird sie im
Rahmen eines etwaigen Baugenehmigungsverfahrens nach Möglichkeit
berücksichtigen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.06.2019, OM 4768