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Ein lebenswertes Rebstock-Quartier entwickeln: Mobilität

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat nimmt die Punkte 1. und 2. zur Kenntnis. Zu 3a: Für die Verkehrsflächen wurde bereits eine Ausführungsplanung erstellt. Die Gehwege erhalten eine Breite von 2,50 Meter. Auf beiden Seiten der Erschließungsstraßen sind zwischen den geplanten Baumstandorten separate Parkstreifen vorgesehen. Ein Gehwegparken ist nicht geplant. Zu 3b: Im Zuge der endgültigen Herstellung der Erschließungsstraßen wird geprüft, ob über das Maß an Sitzgelegenheiten auf dem neuen Quartiersplatz und auf den angrenzenden Grundstücken hinaus die Schaffung eines zusätzlichen Angebotes an Sitzgelegenheiten sinnvoll ist. Zu 3c: Der Anregung wird entsprochen. Gemäß Ausführungsplanung werden in den Knotenpunkten und Einmündungsbereichen die Seitenräume - unter Berücksichtigung der Schleppkurven - vorgezogen. Zu 3d: Aufpflasterungen beziehungsweise Anrampungen der Kreuzungen und Einmündungsbereiche waren bislang nicht vorgesehen. Aufgrund der positiven Erfahrungen an anderen Stellen im Stadtgebiet setzt der Magistrat diese Anregung - so weit möglich - um. Zu 3e: Für das Erschließungsgebiet nördlich der Felix-Kracht-Straße sind beidseitige Parkstreifen mit Baumbeeten vorgesehen. Damit wird das Konzept der südlich gelegenen Straßenabschnitte übernommen. Die Straßen im Neubaugebiet Rebstock werden mit Ausnahme der Leonardo-da-Vinci-Allee als Tempo 30 Straßen (Zonenbeschilderung) ausgewiesen. Die Reduzierung der Stellplätze erhöht den Parkdruck und führt zum Parken auf der Fahrbahn. Dem fließenden Verkehr steht dann nur noch eine verminderte Fahrbahnbreite zur Verfügung, was die Verkehrssicherheit für den Radverkehr eher verschlechtert. Eine Ausweisung als Fahrradstraße oder "fahrradfreundliche Nebenstraße" ist nicht vorgesehen. Zu 3f: Der Magistrat prüft im Zuge der endgültigen Herstellung der Erschließungsstraßen, ob weitere Radabstellanlagen auf dem neuen Quartiersplatz und auf den angrenzenden Grundstücken geschaffen werden können. Zu 3g: E-Ladesäulen werden von privaten Betreibern aufgestellt und müssen von diesen beantragt werden. Derzeit liegt dem Magistrat kein Antrag eines Betreibers vor, der im Erschließungsgebiet plant, E-Ladesäulen aufzustellen. Wenn ein Betreiber zur Verfügung steht, können bei einem positiven Prüfungsergebnis öffentliche Stellplätze als Ladeplätze beschildert werden. Zu 3h: Gemäß Straßenverkehrs-Ordnung sind Leitlinien in Tempo 30-Zonen unzulässig. Vor diesem Hintergrund können Sicherheitstrennstreifen nicht markiert werden. Es ist jedoch vorgesehen, in der Parsevalstraße nördlich der Felix-Kracht-Straße einen baulichen Sicherheitstrennstreifen neben den Stellplätzen anzulegen. Zu 3i: Dem Magistrat ist derzeit kein Betreiber bekannt, der im Erschließungsgebiet ein öffentliches stationsbasiertes Carsharing anbieten möchte. Eine Berücksichtigung ist jedoch jederzeit möglich. Eine entsprechende Anzahl von Pkw-Stellplätzen kann für das stationsbasierte Carsharing zur Verfügung gestellt und beschildert werden. Zu 3j: Derzeit ist uns kein Betreiber bekannt, der im Erschließungsgebiet eine Leihräderstation errichten möchte. Eine Berücksichtigung ist jedoch jederzeit möglich. Hierfür kann eine entsprechende Anzahl von Pkw-Stellplätzen zur Verfügung gestellt werden. Zu 3k: Im Zuge der Erschließung des Rebstock-Areals ist derzeit kein Fly-over zum Katharinenkreisel geplant. Zu 3l: Die Verbesserung der Situation für den Fuß- und Radverkehr Katharinenkreisel stellt aufgrund der hohen Komplexität des signalisierten Knotens eine besondere Herausforderung dar, die kurzfristig nicht zu lösen ist. Neben der signaltechnischen Überarbeitung muss auch die Führung des Radverkehrs im Kreisverkehr sowie die Führung zur Leonardo-da-Vinci-Allee betrachtet werden. Der Magistrat nimmt diese Aufgabe in sein Arbeitsprogramm auf.

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