Konsulate in Wohngebieten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die Eröffnung von Konsulaten oder Botschaften ist eine außenpolitische Aufgabe, die der Bundesregierung und dem Auswärtigen Amt vorbehalten ist. Die Geschäftsordnung der Bundesregierung regelt in § 11 (2), dass Verhandlungen mit dem Ausland oder im Ausland nur mit Zustimmung des Auswärtigen Amtes, auf sein Verlangen auch nur unter seiner Mitwirkung geführt werden dürfen. Die Stadt Frankfurt am Main hat darum keine Kompetenz die Eröffnung von Konsulaten in Wohngebieten an Bedingungen wie beispielsweise an ein Verkehrs- oder Sauberkeitskonzept zu knüpfen. Der Magistrat bedauert der Anregung nicht entsprechen zu können.