Verkehrssicherheit vor dem Kinderzentrum Rohmerplatz verbessern
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Der Magistrat wird das angeregte Drängelgitter installieren. Zu 2.: Der Sonderparkplatz wurde bereits mittels Verkehrszeichen (VZ) 314 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Parken) in Verbindung mit dem Zusatz-VZ 1044-10 StVO (nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Sehbehinderte) angeordnet und beschildert, die Markierung wird zeitnah ebenfalls aufgebracht. Es handelt sich um einen einzigen Sonderparkplatz parallel zur Fahrbahn. Zu 3.: Im Rahmen der Umgestaltung des Rohmerplatz werden in diesem Kreuzungsbereich neue Sperrflächen markiert, diese werden mittels Pollern abgesichert (siehe Planausschnitt). Zu 4.: Herausnehmbare Stahlabweiser in Zufahrten installiert der Magistrat nur in Ausnahmefällen und mittels Verkehrsrechtlicher Anordnung, nicht jedoch vor privaten Einfahrten. In der Regel werden diese Stahlabweiser mit Feuerwehrschließung versehen. Klapppfosten/Kipppoller werden aufgrund der Stolpergefahr nicht mehr verbaut. Zu 5.: Für die KiTa wurde ebenfalls in Zusammenhang mit der Umgestaltung des Rohmerplatzes eine Lieferzone für die Anlieferung des Mittagessens und ebenfalls zur Nutzung für eine allgemeine Andienung der Gebäude im Umkreis durch Zustelldienste etc. eingeplant (siehe Planausschnitt).