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Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hält die Anregung, öffentliche Gebäude mit Entwässerungsequipment auszustatten, aus den folgenden Gründen für nicht sinnvoll. Einsatzkräfte von Feuerwehr und Technisches Hilfswerk (THW) sind für solche Einsätze nicht ohne Grund geschult und trainiert. Diese Voraussetzung fehlt bei den Schulhausverwaltungen vor Ort. Das Gefährdungspotential, dem die Helferinnen und Helfer bei Starkregenereignissen oder anderen Überschwemmungssituationen ausgesetzt sind, ist nicht unerheblich und kann für nicht geschulte oder untrainierte Menschen potentiell tödlich enden. Die benötigten Pumpen, Schläuche und ggf. Notstromaggregate müssten ständig gewartet und an einem Ort gelagert werden, der im Notfall nicht selbst überschwemmt wird. In den aufgehenden Stockwerken ist dafür in der Regel kein Platz zur Verfügung, da untergeordnete Lagerräume nicht in den Bereichen vorgesehen werden, in denen die höherwertigen Räume z. B. Unterrichtsräume verortet sind. Hinzu kommt, dass der erwähnte Personenkreis abends oder an den Wochenenden keinen Dienst hat und somit nicht zur Verfügung steht. Eine Ersatzstromversorgung muss deshalb zur Verfügung stehen, da die Hauptstromverteiler, die in der Regel im Keller untergebracht sind, selbst in Mitleidenschaft gezogen werden können oder aus Sicherheitsgründen das Stromnetz des Gebäudes abgeschaltet werden muss. Bei Feuerwehren und THW werden die Pumpen unabhängig vom Gebäudenetz betrieben. Weiterhin stellt sich die Frage, wohin das Wasser abgeleitet werden soll, wenn Straßen und Kanäle überflutet und vollgelaufen sind. Sehr lange Schläuche können nur unter Beteiligung mehrerer Personen zum Einsatz gebracht werden.

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