Ausstattung der öffentlichen Gebäude mit Entwässerungsequipment
Begründung
Entwässerungsequipment Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, ob die öffentlichen Gebäude, wie Schulen, Kindertagesstätten und Rathäuser, die aus Erfahrung der örtlichen Feuerwehr besonders hochwasserschadengefährdet sind, mit entsprechendem Equipment zur Selbsthilfe bei Starkregenereignissen wie Pumpen und ggf. Luftentfeuchter ausgestattet werden können. Begründung: Wie nach dem letzten Starkregen in Frankfurt am Main gezeigt hat, ist die Feuerwehr bei einer Vielzahl gefluteter Keller, verständlicherweise, völlig überfordert. Privatpersonen können sich in vorausschauender Weise um die nützlichen Geräte selbst kümmern. Wie sieht es jedoch bei den öffentlichen Gebäuden aus? Daher ist es sinnvoll, die öffentlichen Gebäude, die von diesem Risiko betroffen sind (z.B. veraltete Bausubstanz, ungünstige topografische Lage etc.), mit dem erforderlichen Equipment auszustatten, so dass die Hausmeister und/oder freiwilligen Helfer die Schäden beheben, bzw. verringern können.