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Frankfurter Westen: Katastrophenschutz im Frankfurter Westen nicht vernachlässigen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

  1. Sind für die freiwilligen Feuerwehren sowie für die Berufsfeuerwehren des Frankfurter Westens im städtischen Gesamthaushalt die gleichen Haushaltsmittel (wie in den vorherigen Haushaltsperioden) für den laufenden Feuerwehrbetrieb eingeplant und unter welcher Haushaltsposition sind die entsprechenden Mittel erfasst? Die Freiwillige Feuerwehr sowie die Berufsfeuerwehr im Frankfurter Westen verfügen über keine eigenen Haushaltspositionen, sondern sind Teil des Etats der Branddirektion und im Produkthaushalt der Stadtverwaltung im Produktbereich 12 - Brandschutz und Rettungsdienst, Produktgruppe 12.01 - Brandschutz, erfasst. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind für einen gleichbleibenden Feuerwehrbetrieb im Haushalt 2022 eingeplant; allerdings sind auch hier die städtischen Konsolidierungsvorgaben zu erfüllen.
  2. Wie werden die im Koalitionsvertrag benannten besseren steuerlichen Rahmenbedingungen für geförderten Wohnraum für Berufsfeuerwehrleute der westlichen Berufsfeuerwehrwachen konkret umgesetzt? Hierzu kann die Branddirektion keine Aussage treffen. Ein konkreter Sachstand ist der Branddirektion hierzu nicht bekannt.
  3. Ist eine Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Katastrophenschützerinnen und Katastrophenschützern (beispielsweise durch Vergünstigungen im Bereich von städtischen Einrichtungen) vorgesehen? Der Magistrat begrüßt grundsätzlich Initiativen zur weiteren Förderung und Stärkung des Ehrenamts. Unterschiedliche Vergünstigungen werden heute schon gewährt. Die bekannteste Form der Anerkennung ist beispielsweise die Ehrenamts-Card Hessen, die landesweit über 1.700 Vergünstigungen und Sonderaktionen als Dankeschön ehrenamtlich Engagierten anbietet und deren Angebotsspektrum laufend erweitert wird.
  4. Werden entsprechende Neubeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen, deren planmäßige Nutzungsdauer überschritten wurden, im Bereich der freiwilligen Feuerwehren weiterhin verfolgt? Neubeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen - sowohl für die Berufsfeuerwehr, als auch für die Freiwillige Feuerwehr - sind im Fahrzeugbeschaffungsprogramm der Branddirektion eingeplant und werden weiterhin verfolgt. Auf Grund der mit der derzeitigen Entwicklung einhergehenden Preissteigerungen wird es jedoch unumgänglich sein, perspektivisch Budgetanpassungen vorzunehmen.