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Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb gesetzlicher Grenzwerte auffordern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1942 Betreff: Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb gesetzlicher Grenzwerte auffordern zu 1.) Der Magistrat hat die lufthygienischen Unterlagen zum Planänderungsverfahren Riederwaldtunnel geprüft und seine Einwendungen entsprechend erstellt. Die Gutachten sind hinsichtlich Methodik und Nachvollziehbarkeit nicht zu beanstanden. Einen Anstieg der Immissionsbelastung im Bereich "Am Erlenbruch" prognostiziert das aktualisierte Gutachten "Bauvorhaben A66 - Tunnel Riederwald, Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der Planänderung inklusive der aktualisierten Verkehrsuntersuchung mit Prognosehorizont 2030" der Lahmeyer International GmbH (Unterlage U15.4.2a) nicht. Der Anstieg von Stickoxiden bzw. die Verminderung der Feinstaubbelastung beziehen sich auf Verhältnisfaktoren, welche sich aus den inzwischen aktualisierten Emissionsfaktoren (HBEFA 3.3) im Vergleich zum vorangegangenen Gutachten (HBEFA 3.1) ergeben. Im Ergebnis kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass im Prognoseszenario 2030 die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub selbst in 10 bzw. 50 Meter Abstand von den Tunnelportalen unterschritten werden. Eine Erhöhung der Feinstaubemissionen durch direkteinspritzende Benzinmotoren ist entgegen der Annahme des Ortsbeirats bis 2030 nicht gegeben, da für Benzinmotoren nach neuester Abgasnorm EURO 6 bzw. EURO 6d-TEMP Partikelanzahl- und -massengrenzwerte gelten. Die Einhaltung der Grenzwerte kann durch den Einbau von Partikelfiltern (ähnlich wie bei Dieselmotoren) realisiert werden. Die Annahme einer Vorbelastung im Riederwald in Höhe von 25 μg/m3 Stickstoffdioxid ist nachvollziehbar, u.a. da die städtische Passivsammlermessung vor der Pestalozzischule (ca. 140 m Entfernung vom Erlenbruch) einen Jahresmittelwert von 25 μg/m3 ergeben hat. Der Endbericht "Neubau der BAB 66, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, Immissionsschutzkonzept Verfahren Tunnel, Luftschadstoffe" der IVU Umwelt GmbH (Unterlage U01.00c-Anlage 2.3) setzt entgegen der Annahme des Ortsbeirats auch die Messungen der Stadt Frankfurt am Main an. Es diskutiert die städtischen Messergebnisse der Passivsammlererhebungen und erläutert nachvollziehbar die Abweichungen vom Rechenmodell in Höhe von -13% bis +14%. Das Gutachten attestiert temporäre Grenzwertüberschreitungen während der Bauphase des Riederwaldtunnels. Diese betreffen Feinstaub, die Stickstoffdioxidkonzentrationen werden durch die Bautätigkeiten nur in geringem Maße tangiert. Da die Bautätigkeiten stellenweise einen erheblichen Einfluss auf die Immissionsbelastung durch Feinstaub haben können, hat der Gutachter zahlreiche Anforderungen an den Baustellenbetrieb zur Reduzierung der Feinstaubemissionen vorgeschlagen und empfiehlt eine messtechnische Überwachung. Der Magistrat hat in seiner Einwendung gefordert, diese Maßnahmen mit messtechnischer Überwachung als Mindestanforderung in die Nebenbestimmungen aufzunehmen. zu 2.) Der Magistrat hat im Rahmen der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans und vor dem Hintergrund des Klageverfahrens "Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) ./. Land Hessen" wegen unzureichender Luftreinhalteplanung verschiedene Maßnahmen geplant. Unter anderem nimmt Frankfurt am Main am Sofortprogramm "Saubere Luft 2017-2020" der Bundesregierung teil. Nach aktuellen Hochrechnungen sind diese Maßnahmen jedoch an stark belasteten Stellen nicht ausreichend, um die Grenzwerte bis 2020 einhalten zu können. Hauptverursacher der hohen Belastung durch Stickstoffdioxid sind dieselbetriebene Kraftfahrzeuge und insbesondere Diesel-PKW, welche an Belastungsschwerpunkten 60-70 % der Gesamtbelastung erzeugen. Die Grenzwertüberschreitungen werden auch am Erlenbruch mit großem Abstand durch diese Fahrzeuggruppe bedingt. Maßnahmen, wie die Elektrifizierung der Busflotte, sind hier nicht anwendbar, da in diesem Bereich keine Busse verkehren. zu 3.) Die Instrumente der Luftreinhalteplanung sind relativ gesehen zur Dominanz des Emittenten Dieselverkehr nicht wirksam genug. Die Diesel-PKW-Flotte emittiert im realen Verkehr ein Vielfaches mehr an Stickoxiden, als auf dem Rollenprüfstandtest zur Typzulassung erlaubt ist. In Folge wird der Immissionsgrenzwert an vielbefahrenen Straßen überschritten. Ausreichend funktionierende Abgassysteme kommen erst in den neusten Diesel-Pkws zum Einsatz. Da eine große Anzahl an stärker emittierenden Dieselfahrzeugen auch noch mittelfristig auf den Straßen unterwegs sein werden, werden Dieselfahrverbote als einziges, kurzfristig wirksames Mittel aufgrund der erfolgten Gerichtsurteile immer wahrscheinlicher. Am 05.09.2018 wurde das DUH-Klageverfahren gegen den Luftreinhalteplan der Stadt Frankfurt beim Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt. Gemäß Urteil des Gerichts muss für Frankfurt der Luftreinhalteplan unter Berücksichtigung einer Fahrverbotszone spätestens zum 01.02.2019 fortgeschrieben werden. Wie diese Zone ausgestaltet wird, ist nun stadtintern zu erörtern und nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung mit dem Land Hessen abzustimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 14.05.2018, OA 260

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