Bund und Land Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb gesetzlicher Grenzwerte auffordern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST
1942
Betreff: Bund und Land
Hessen zur Luftreinhaltung innerhalb gesetzlicher Grenzwerte auffordern zu 1.) Der Magistrat hat die lufthygienischen Unterlagen
zum Planänderungsverfahren Riederwaldtunnel geprüft und seine Einwendungen
entsprechend erstellt. Die Gutachten sind hinsichtlich Methodik und
Nachvollziehbarkeit nicht zu beanstanden. Einen Anstieg der Immissionsbelastung im Bereich "Am
Erlenbruch" prognostiziert das aktualisierte Gutachten "Bauvorhaben A66 -
Tunnel Riederwald, Untersuchung zur lufthygienischen Auswirkung der
Planänderung inklusive der aktualisierten Verkehrsuntersuchung mit
Prognosehorizont 2030" der Lahmeyer International GmbH (Unterlage U15.4.2a)
nicht. Der Anstieg von Stickoxiden bzw. die Verminderung der Feinstaubbelastung
beziehen sich auf Verhältnisfaktoren, welche sich aus den inzwischen
aktualisierten Emissionsfaktoren (HBEFA 3.3) im Vergleich zum vorangegangenen
Gutachten (HBEFA 3.1) ergeben. Im Ergebnis kommt das Gutachten zu dem
Schluss, dass im Prognoseszenario 2030 die Immissionsgrenzwerte für
Stickstoffdioxid und Feinstaub selbst in 10 bzw. 50 Meter Abstand von den
Tunnelportalen unterschritten werden. Eine Erhöhung der Feinstaubemissionen durch
direkteinspritzende Benzinmotoren ist entgegen der Annahme des Ortsbeirats bis
2030 nicht gegeben, da für Benzinmotoren nach neuester Abgasnorm EURO 6 bzw.
EURO 6d-TEMP Partikelanzahl- und -massengrenzwerte gelten. Die Einhaltung der
Grenzwerte kann durch den Einbau von Partikelfiltern (ähnlich wie bei
Dieselmotoren) realisiert werden. Die Annahme einer Vorbelastung im Riederwald in Höhe
von 25 μg/m3 Stickstoffdioxid ist nachvollziehbar, u.a. da die städtische
Passivsammlermessung vor der Pestalozzischule (ca. 140 m Entfernung vom
Erlenbruch) einen Jahresmittelwert von 25 μg/m3 ergeben hat. Der Endbericht
"Neubau der BAB 66, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, Immissionsschutzkonzept
Verfahren Tunnel, Luftschadstoffe" der IVU Umwelt GmbH (Unterlage
U01.00c-Anlage 2.3) setzt entgegen der Annahme des Ortsbeirats auch die
Messungen der Stadt Frankfurt am Main an. Es diskutiert die städtischen
Messergebnisse der Passivsammlererhebungen und erläutert nachvollziehbar die
Abweichungen vom Rechenmodell in Höhe von -13% bis +14%. Das Gutachten attestiert temporäre
Grenzwertüberschreitungen während der Bauphase des Riederwaldtunnels. Diese
betreffen Feinstaub, die Stickstoffdioxidkonzentrationen werden durch die
Bautätigkeiten nur in geringem Maße tangiert. Da die Bautätigkeiten
stellenweise einen erheblichen Einfluss auf die Immissionsbelastung durch
Feinstaub haben können, hat der Gutachter zahlreiche Anforderungen an den
Baustellenbetrieb zur Reduzierung der Feinstaubemissionen vorgeschlagen und
empfiehlt eine messtechnische Überwachung. Der Magistrat hat in seiner
Einwendung gefordert, diese Maßnahmen mit messtechnischer Überwachung als
Mindestanforderung in die Nebenbestimmungen aufzunehmen. zu 2.) Der Magistrat hat im Rahmen der 2. Fortschreibung
des Luftreinhalteplans und vor dem Hintergrund des Klageverfahrens
"Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) ./. Land Hessen" wegen unzureichender
Luftreinhalteplanung verschiedene Maßnahmen geplant. Unter anderem nimmt
Frankfurt am Main am Sofortprogramm "Saubere Luft 2017-2020" der
Bundesregierung teil. Nach aktuellen Hochrechnungen sind diese Maßnahmen jedoch
an stark belasteten Stellen nicht ausreichend, um die Grenzwerte bis 2020
einhalten zu können. Hauptverursacher der hohen Belastung durch
Stickstoffdioxid sind dieselbetriebene Kraftfahrzeuge und insbesondere
Diesel-PKW, welche an Belastungsschwerpunkten 60-70 % der Gesamtbelastung
erzeugen. Die Grenzwertüberschreitungen werden auch am Erlenbruch mit großem
Abstand durch diese Fahrzeuggruppe bedingt. Maßnahmen, wie die Elektrifizierung
der Busflotte, sind hier nicht anwendbar, da in diesem Bereich keine Busse
verkehren. zu 3.) Die Instrumente der Luftreinhalteplanung sind
relativ gesehen zur Dominanz des Emittenten Dieselverkehr nicht wirksam genug.
Die Diesel-PKW-Flotte emittiert im realen Verkehr ein Vielfaches mehr an
Stickoxiden, als auf dem Rollenprüfstandtest zur Typzulassung erlaubt ist. In
Folge wird der Immissionsgrenzwert an vielbefahrenen Straßen überschritten.
Ausreichend funktionierende Abgassysteme kommen erst in den neusten Diesel-Pkws
zum Einsatz. Da eine große Anzahl an stärker emittierenden Dieselfahrzeugen
auch noch mittelfristig auf den Straßen unterwegs sein werden, werden
Dieselfahrverbote als einziges, kurzfristig wirksames Mittel aufgrund der
erfolgten Gerichtsurteile immer wahrscheinlicher. Am 05.09.2018 wurde das
DUH-Klageverfahren gegen den Luftreinhalteplan der Stadt Frankfurt beim
Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt. Gemäß Urteil des Gerichts muss für
Frankfurt der Luftreinhalteplan unter Berücksichtigung einer Fahrverbotszone
spätestens zum 01.02.2019 fortgeschrieben werden. Wie diese Zone ausgestaltet
wird, ist nun stadtintern zu erörtern und nach Vorliegen der schriftlichen
Urteilsbegründung mit dem Land Hessen abzustimmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
14.05.2018, OA 260