Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter Bereich
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1941
Betreff: Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter Bereich Die abgestimmte Ausbauplanung für die Fritz-Boehle-Straße im Neubaugebiet "Goetheblick" sieht vor, dass die Straße beidseitig mit circa 2,00 m breiten Gehwegen ausgestattet wird. Davor sind Parkbuchten mit einer Breite von 2,00 m vorgesehen, die durch Baumscheiben getrennt werden. Die Fahrbahn ist mit einer Breite von 5,50 m geplant.
Diese Ausbauplanung entspricht einerseits nicht den baulichen Vorgaben zur Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Andererseits steht der Endausbau der Straße bereits an und der Magistrat hat die Baufirma beauftragt. Aus den genannten Gründen wird der Anregung nicht entsprochen.