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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Schulbus für den Lerchesberg einrichten

24.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7593 entstanden aus Vorlage: OF 1534/5 vom 03.10.2025 Betreff: Schulbus für den Lerchesberg einrichten Der Magistrat wird gebeten, für den Lerchesberg einen Schulbus einzurichten. Begründung: Seit nunmehr fünf Jahren wird der Stichweg Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen nicht als offizieller Schulweg anerkannt. Der derzeit deklarierte Weg führt in Richtung Louisa Bahnhof und anschließend wieder über den Sachsenhäuser Landwehrweg zurück. Für die betroffenen Kinder bedeutet dies einen erheblichen Umweg mit starker körperlicher Belastung und ist weiter als die zulässigen zwei Kilometer Laufweg. Ein Schulbus ist daher einzusetzen, um den Kindern einen sicheren und zumutbaren Schulweg zu ermöglichen. Zugleich entlastet dies auch die Eltern, die derzeit gezwungen sind, ihre Kinder individuell zu begleiten oder mit dem Auto zu fahren. Der Einsatz eines Schulbusses ist somit sowohl unter Sicherheitsaspekten als auch im Sinne einer familienfreundlichen Infrastruktur geboten. (Bild aus der App Karten als Beispiel für einen Schulweg von 3km -> 2 km max. Laufweg sind bei kleinen Kindern angedacht) Quelle: App Apple Karten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen

24.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7592 entstanden aus Vorlage: OF 1533/5 vom 03.10.2025 Betreff: Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Stichweg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegässchen so instand zu setzen, dass alle Notwendigkeiten erfüllt sind, um den Weg als Schulweg deklarieren zu können. Begründung: Bei einem Vor-Ort-Termin am 29.08.2025 wurde erneut festgestellt, dass der Stichweg als wichtige Verbindungsachse im Stadtteil erhebliche Mängel aufweist. Aufgrund seiner Funktion als zentraler Verbindungspunkt ist eine vollumfängliche Instandsetzung zwingend erforderlich. Besonders hervorzuheben ist, dass dieser Weg von zahlreichen Schülerinnen und Schülern täglich genutzt wird. Um die Sicherheit und Verlässlichkeit des Schulwegs dauerhaft zu gewährleisten, ist es notwendig, den Stichweg offiziell als Schulweg auszuweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins SchwarzWeiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen

29.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6201 entstanden aus Vorlage: OF 1288/5 vom 27.11.2024 Betreff: Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen Vorgang: M 152/24; OM 4440/23 OBR 5; ST 227/24; OM 4665/23 OBR 5; ST 1587/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, sowohl am Weg zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. als auch am Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen eine insektenfreundliche Beleuchtung zu installieren. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Fußwegen, die von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt werden. Begründung: Für viele Kinder der Heimatsiedlung ist der Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz die kürzeste und sicherste Verbindung zur Riedhofschule. Hier ist eine Beleuchtung des Weges insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend nötig. Die Frühbetreuung an der Riedhofschule beginnt um 7:30 Uhr, vor allem in den Wintermonaten ist es zu dieser Zeit noch dunkel, ebenso wenn die Kinder nach der Nachmittagsbetreuung um 17:00 Uhr nach Hause zurückkehren. Auch der Letzte Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen wird von vielen Schülerinnen und Schülern und Pendlerinnen und Pendlern genutzt und ist unbeleuchtet. Der Magistrat (Dezernat XII - Mobilität) hat die Bitte des Ortsbeirates 5 zur Beleuchtung der genannten Wege mit seiner ST 1587 vom 26.08.2024 und ST 227 vom 26.01.2024 leider abgelehnt. In der M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 5 begrüßt das mit der M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz und auf dem Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen. Wenn die Stadt sich dazu entschließt Wege im Wald für den Radverkehr zu beleuchten, sollte dies zum Schutz von Kindern auf den genannten Wegen erst recht möglich sein. Gerade in den dunklen Wintermonaten ist die Installation von bedarfsgerechter insektenfreundlicher Beleuchtung auf Fußwegen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4440 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4665 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 227 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1587 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 471 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I.

13.09.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5932 entstanden aus Vorlage: OF 1165/5 vom 18.06.2024 Betreff: Maßnahmen Stichwegsende Letzter Hasenpfad/Wartegäßchen, I. Der Magistrat wird gebeten, am Ende des Stichweges Letzter Hasenpfad/Ecke Wartegäßchen, I. ein Drängelgitter zu montieren, damit auch Lastenfahrräder durchfahren können. Außerdem sind ein Halteschild mit Haltesstreifen und ein Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Die Vorbereitungen für den Schulumzug der Martin-Buber-Schule müssen zeitnah erfolgen, damit der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist. Drängelgitter fördern die Verkehrserziehung, reduzieren Gedränge an stark frequentierten Stellen und schaffen eine klare Trennung zwischen Fußgängern und Fahrzeugen. Insgesamt tragen sie dazu bei, dass z. B. Kinder sich sicherer und bewusster im Straßenverkehr bewegen und das Risiko von Unfällen minimiert wird. (Bild: Apple Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 552 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen

15.03.2024 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5341 entstanden aus Vorlage: OF 1057/5 vom 13.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten und umzusetzen: 1. Der vorhandene Verbindungsweg vom Lerchesberg (Wartegässchen/Letzter Hasenpfad) in Richtung Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu beleuchten und zu befestigen, damit er als offizieller Schulweg anerkannt werden kann. 2. Solange dieser Verbindungsweg nicht zum Schulweg ausgebaut worden ist, ist ein Schulbus für die Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einzurichten. 3. Für den Bereich Großer und Mittlerer Hasenpfad sowie für die daran angrenzenden Straßen ist ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, um den zusätzlichen Verkehr schnell abfließen zu lassen. Aus diesem soll nachvollziehbar hervorgehen, wie der zusätzliche Verkehr schnell abfließen kann, ohne zusätzliche Staus zu erzeugen. Insbesondere ist darzulegen, wie die Ampelschaltungen an der Einmündung in die Mörfelder Landstraße so gestaltet werden können , dass zusätzliche Staus vermieden werden. 4. Am Interimsstandort ist eine Kiss-and-ride-Zone einzurichten. 5. Die komplette Vorlage zur Gestaltung der beiden Schulhöfe am Interimsstandort ist dem Ortsbeirat unverzüglich zuzuleiten. Begründung: Der Weg zwischen dem Lerchesberg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg wird nicht als offizieller Schulweg anerkannt, obwohl er eine schnelle Verbindung darstellt und gerne von den Schülern der Martin-Buber-Schule benutzt wird. Gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz haben Grundschüler, deren kürzester Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einen Anspruch auf kostenlose Beförderung. Vorrangig sollen diese Schüler auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Ist deren Benutzung nicht zumutbar, können die Schulträger, in Frankfurt der Magistrat, Schulbusse einsetzen (Abs. 4). Vorliegend ist die Benutzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Grundschülern nicht zumutbar. Gemäß den Fahrtzeitangaben des RMV dauert der Schulweg vom Lerchesberg zum Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad unter Benutzung der Buslinie 35 und Umstieg in die S-Bahn (Haltestelle "Louisa Bahnhof") oder Umstieg am Riedhof in die Straßenbahn fast 40 Minuten. Daher ist ein Schulbus einzurichten. Durch die Verlagerung der Schule ist in diesem Bereich mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ein Verkehrskonzept mit Aussagen zu den Ampelschaltungen an den Einmündungen zur Mörfelder Landstraße ist im Interesse der dort wohnenden Bevölkerung kurzfristig vorzulegen. Um Staus und gefährliche Situationen in den Wohnstraßen Großer Hasenpfad und Mittlerer Hasenpfad zu vermeiden, ist am Schuleingang eine Kiss-and-ride-Zone zu schaffen und entsprechend auszuschildern. So kann die ansonsten sehr angespannten Verkehrssituationen vor Ort abgemildert werden. Die endgültige Entscheidung über die Schulhofgestaltung obliegt den Ortsbeiräten. Der Ortsbeirat ist deshalb vollumfänglich zu unterrichten und einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg

24.11.2023 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4736 entstanden aus Vorlage: OF 961/5 vom 30.10.2023 Betreff: Entsiegelung und Begrünung der Betonfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Betonfläche an der Ecke Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad, gegenüber der Bäckerei Ziegelhütte, zu entsiegeln und zu begrünen. Begründung: An der vorbezeichneten Stelle befindet sich eine durchgehend versiegelte Fläche, die keinerlei Nutzfunktion hat. Bestünde die Möglichkeit, diese zu entsiegeln und zu begrünen, etwa durch Sträucher oder eine Blumenwiese, wäre dies ein kleiner Beitrag zur Begrünung dieses Bereiches. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 397 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2014 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung Stichweg - Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen

15.09.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4440 entstanden aus Vorlage: OF 889/5 vom 22.08.2023 Betreff: Beleuchtung Stichweg - Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen Der Magistrat wird gebeten, eine insektenfreundliche Beleuchtung im Stichweg von der Straße Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen zu installieren und durch regelmäßigen Rückschnitt dafür zu sorgen, dass diese nicht zuwuchert. Begründung: Der Stichweg von der Straße Letzter Hasenpfad in Richtung Wartegäßchen wird von vielen Pendlerinnen und Pendlern und Schülerinnen und Schülern genutzt. Bis zum Winter soll der Weg durch eine ausreichende und insektenfreundliche Beleuchtung sicher gestaltet werden. Die derzeitige Lösung der Beleuchtung ist nicht zufriedenstellend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 227 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6201 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen

08.04.2023 · Aktualisiert: 22.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2023, OF 731/5 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ausbau des Weges Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für den Ausbau und den Anschluss an das Kanalnetz des Letzten Hasenpfades zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen in den neuzubeschließenden Haushalt 2023 einzuplanen. Begründung: Damit der Letzte Hasenpfad zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen als Schulweg ausgewiesen werden kann, muss dieser ausgebaut und an das Kanalnetz angeschlossen werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 148 2023 Die Vorlage OF 731/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Übergang Lerchesbergring/Letzter Hasenpfad in Richtung Stadtwald

24.03.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2023, OM 3789 entstanden aus Vorlage: OF 706/5 vom 07.03.2023 Betreff: Übergang Lerchesbergring/Letzter Hasenpfad in Richtung Stadtwald Der Magistrat wird gebeten, zwischen den Liegenschaften Lerchesbergring 104 und 106 sowie Lerchesbergring 89 und 91 eine Aufpflasterung aufzubringen und den Übergang durch Fahrbahnmarkierungen kenntlich zu machen. Begründung: Ein sicheres Queren des Lerchersbergrings zwischen den Liegenschaften Lerchesbergring 104 und 106 sowie Lerchesbergring 89 und 91 ist derzeit schwierig: Sowohl Parkende als auch Container und Mauern behindern die Sicht. Eine Aufpflasterung und Fahrbahnmarkierungen können hier für mehr Sicherheit sorgen. Quelle: Anita Akmadza Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1468 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sonnenschutz für den Spielplatz Goetheblick

22.07.2022 · Aktualisiert: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2022, OF 510/5 Betreff: Sonnenschutz für den Spielplatz Goetheblick Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, auf dem Spielplatz Goetheblick ein Sonnensegel anzubringen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000,00 Euro. Begründung: Der gut frequentierte Spielplatz Goetheblick (Sachsenhäuser Landwehrweg Ecke Letzter Hasenpfad und Fritz-Boehle-Straße) ist im Sommer leider nur eingeschränkt nutzbar. Auf dem gesamten Spielplatz findet sich praktisch kein schattiger Platz und die Kinder und Familien sind permanent starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Besonders der Sandkasten, Herzstück des Spielplatzes und beliebter Treffpunkt, befindet sich in der prallen Sonne. Die Familien im Viertel wünschen sich einen dauerhaften Sonnenschutz in Form eines Sonnensegels o.ä., um den beliebten Spielplatz auch im Sommer permanent nutzen zu können. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 162 2022 Die Vorlage OF 510/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekotbeutelspender Sachsenhäuser Landwehrweg/Ecke Fritz-Boehle-Straße aufstellen

25.03.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1923 entstanden aus Vorlage: OF 393/5 vom 10.03.2022 Betreff: Hundekotbeutelspender Sachsenhäuser Landwehrweg/Ecke Fritz-Boehle-Straße aufstellen Der Magistrat wird gebeten, am Sachsenhäuser Landwehrweg/Ecke Fritz-Boehle-Straße einen Hundek otbeutelspender aufzustellen. Eine Pate dafür hat sich bereits gefunden. Die Anschrift wird separat mitgeteilt. Begründung: Der Sachsenhäuser Landwehrweg/Ecke Fritz-Boehle-Straße ist eine belebte Kreuzung für Fußgänger und auch Hundebesitzer, die einen Spaziergang mit Hunden auf den Feldwegen unternehmen. Es wurde seitens der Nachbarschaft der Wunsch nach einem Hundekotbeutelspender an dieser Ecke geäußert. Foto: Mitglied des Ortsbeirates Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1380 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachsenhausen: Carsharing-Angebot und Ladesäule in der FritzBoehleStraße

25.03.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1924 entstanden aus Vorlage: OF 394/5 vom 10.03.2022 Betreff: Sachsenhausen: Carsharing-Angebot und Ladesäule in der Fritz-Boehle-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Fritz-Boehle-Straße 9 zwei Parkplätze für Carsharing-Angebote und eine Ladesäule einzurichten. Hierbei bieten sich bereits bestehende Parkplätze an, die für Carsharing genutzt werden könnten. Begründung: Bei einem Vor-Ort-Termin hat sich herausgestellt, dass viele Anwohner auf das eigene Auto, insbesondere auf die zahlreich vorhandenen Zweitautos, verzichten würden, wenn ein stationsgebundenes Carsharing-Angebot vorhanden wäre. Die bestehenden Mietmöglichkeiten in Sachsenhausen sind zu weit entfernt, weshalb das Angebot nicht angenommen wird. Auch wird hinsichtlich der positiven Umwelt- und Kostenbilanz besonders befürwortet, wenn E-Autos zur Verfügung gestellt würden, weshalb zu prüfen ist, ob eine Ladesäule aufgestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1697 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen

21.01.2022 · Aktualisiert: 01.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1505 entstanden aus Vorlage: OF 290/5 vom 03.01.2022 Betreff: Weg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die Stichwege Letzter Hasenpfad/Sachs enhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen so instand zu setzen, dass alle Notwendigkeiten erfüllt sind, um den Weg als Schulweg ausweisen zu können. Begründung: Der Weg zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen ist sowohl für Kinder als auch für Pendlerinnen und Pendler äußerst wichtig. Den Weg als Teil eines sicheren Schulwegs auszuweisen, hat bis jetzt nicht geklappt. Eine Ausweisung ist derzeit noch nicht möglich, da unterschiedliche Vorgaben noch nicht erfüllt sind. Dies sind die Beleuchtung sowie eine Pflasterung des Teilstücks. Die Schulleitung der Martin-Buber-Schule begrüßt das Vorhaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 998 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2558

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Letzter Hasenpfad - Parkplätze schaffen

26.11.2021 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1185 entstanden aus Vorlage: OF 241/5 vom 08.11.2021 Betreff: Letzter Hasenpfad - Parkplätze schaffen Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Letzter Hasenpfad zwischen Schützenhüttenweg und Sachsenhäuser Landwehrweg Parkplätze einzuzeichnen. Begründung: Die Straße Letzter Hasenpfad ist zwischen dem Schützenhüttenweg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Straße ist so breit, dass dort problemlos Parkplätze eingezeichnet werden können und so das Parken ermöglicht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 756 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Edelstahlrutsche auf dem Spielplatz am Lerchesberg vor zu starker Sonneneinstrahlung schützen

29.10.2021 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 953 entstanden aus Vorlage: OF 205/5 vom 30.09.2021 Betreff: Edelstahlrutsche auf dem Spielplatz am Lerchesberg vor zu starker Sonneneinstrahlung schützen Der Magistrat wird gebeten, einen Sonnenschutz für die Edelstahlrutschen sowohl auf dem Spielplatz am Lerchesberg (am Bertha-von-Suttner-Ring) als auch auf dem Spielplatz Ecke Sachenhäuser Landwehrweg/Letzter Hasenpfad installieren zu lassen, um bei hohen Temperaturen Verbrennungen vorzubeugen. Begründung: Die Edelstahlrutsche des Spielplatzes am Lerchesberg ist durch dessen Lage in den Sommermonaten sehr lange einer intensiven Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Bei hohen Temperaturen heizt sich dessen Metall stark auf, sodass Kinder sich verbrennen können. Um dem vorzubeugen, könnte ein Schatten spendender Baum gepflanzt werden oder ein Sonnensegel installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 217 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhöhung der Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg

10.09.2021 · Aktualisiert: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 779 entstanden aus Vorlage: OF 147/5 vom 22.07.2021 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Landwehrweg, zwischen den Straßen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsübertretungen im Sachsenhäuser Landwehrweg. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sind regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und Übertretungen entschieden zu ahnden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 128 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1836 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken

27.11.2020 · Aktualisiert: 18.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6953 entstanden aus Vorlage: OF 1846/5 vom 09.11.2020 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Fünf-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: 1. Wallstraße 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen; 2. Bindingstraße 2, Kreuzung Darmstädter Landstraße 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter; 3. Bindingstraße 13, Kreuzung Gretenweg 19; 4. Bruchstraße 4, Kreuzung Brückenstraße; 5. Danneckerstraße 29, Kreuzung Stegstraße; 6. Danneckerstraße 22, Kreuzung Stegstraße 45; 7. Darmstädter Landstraße 17-19, Kreuzung Heisterstraße 2; 8. Gartenstraße 122, Kreuzung Schaubstraße 1; 9. Gartenstraße 78, Kreuzung Holbeinstraße 13; 10. Gartenstraße 96, Kreuzung Rembrandtstraße 18; 11. Groß e Rittergasse 20, vor dem Zebrastreifen; 12. Gutzkowstraße 21, vor dem Zebrastreifen; 13. Holbeinstraße 41, Kreuzung Schwanthalerstraße; 14. Holbeinstraße 48, Kreuzung Schwanthalerstraße; 15. Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen. Begründung: In Sachsenhausen werden Kfz und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fußgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fußgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 743 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad

18.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6573 entstanden aus Vorlage: OF 1739/5 vom 01.09.2020 Betreff: Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass es an der Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Häufig fahren Autos an der genannten Kreuzung zu zügig und achten dabei nicht immer auf die dort laufenden Fußgängerinnen und Fußgänger. Ein Fußgängerüberweg kann hier ein sicheres Überqueren der Straße zukünftig ermöglichen und so die Fußgängerinnen und Fußgänger besser schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 281 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachsenhäuser Berg, Fritz-Boehle-Straße: Verkehrsberuhigung erwirken und Unfallgefahren beseitigen

19.06.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6195 entstanden aus Vorlage: OF 1669/5 vom 04.06.2020 Betreff: Sachsenhäuser Berg, Fritz-Boehle-Straße: Verkehrsberuhigung erwirken und Unfallgefahren beseitigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Verkehrsmaßnahmen im o. g. Bereich schnellstens durchgeführt werden können, die das Ziel erwirken, 1. den Verkehr nachhaltig zu beruhigen und 2. damit Unfallgefahren zu beseitigen und 3. das Einziehen von Bodenschwellen nicht unbedingt erforderlich machen, da diese erfahrungsgemäß beim schnellen Überfahren störenden Lärm für das Umfeld verursachen. Begründung: Die Fritz-Boehle-Straße, der Obere Schafhofweg und der Letzte Hasenpfad sind zu reinen Durchgangsstraßen zur Darmstädter Landstraße hin geworden. Die Fritz-Boehle-Straße (schön gerade und breit angelegt) fordert zu Geschwindigkeitsbeschleunigungen jene Fahrzeugführer heraus, die vom Oberen Schafhofweg kommend Richtung Süden fahren. Am Ende, in Höhe des Kinderspielplatzes, biegen viele von ihnen dann verkehrswidrig links ab in den Sachsenhäuser Landwehrweg (eine Einbahnstraße) Richtung Darmstädter Landstraße. Der Ortsbeirat weist dringend darauf hin, dass in der Fritz-Boehle-Straße überwiegend junge Familien mit Kindern wohnen, die dabei sind, erste Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln unter Benutzung von Fahrrädern, Tretrollern etc. Sollte hier verkehrsmäßig nicht eingegriffen werden, sind schwere Unfälle zum Schaden kleiner Kinder vorprogrammiert und - so scheint es - wohl unausweichlich. Der Ortsbeirat und die Anwohner bitten deshalb dringend um Hilfe, zumal weder Hinweise auf "Anlieger-Beschilderungen" noch Tempo-30-Hinweise beachtet werden. Geschwindigkeitskontrollen erfolgen nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1840 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Magistrat möge mit Hilfe von Experten dringend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrsrowdytum in Wohngebieten entwickeln

19.06.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6194 entstanden aus Vorlage: OF 1667/5 vom 04.06.2020 Betreff: Der Magistrat möge mit Hilfe von Experten dringend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrsrowdytum in Wohngebieten entwickeln Der Magistrat wird gebeten, zeitnah Vorschläge zu entwickeln, die geeignet sind, die Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich des Wohngebiets Schützenhüttengässchen/Letzter Hasenpfad und Umgebung vor den Verkehrsrowdys zu schützen, die in erheblicher Zahl notorisch und rücksichtslos die dort geltenden Verkehrsregeln missachten. Unter anderem werden Geschwindigkeitsbeschränkungen und Durchfahrtsverbote sowie Einbahnstraßenregelungen missachtet. Begründung: Die Straßen des genannten Wohngebiets werden tagtäglich vielfach von Pendlern und anderen Verkehrsteilnehmern unter grober Missachtung der einschlägigen Regeln der StVO als "Schleichwege" missbraucht. Alle Versuche von Anwohnerinnen und Anwohnern, von den zuständigen Behörden Hilfe und Unterstützung zu erhalten, sind bisher ergebnislos geblieben. Unter anderem wurde schließlich sogar versucht, mit Demonstrationen auf die Missstände aufmerksam zu machen und auf Schritte zur Abhilfe zu drängen. Um wachsender Politikverdrossenheit bei den Betroffenen und einer zunehmenden Fehlhaltung von immer mehr Verkehrsteilnehmern, die annehmen müssen, serienweise ohne jegliche negative Sanktion Verkehrsregeln missachten zu können, entgegenzuwirken, sind in der Anregung beschriebenen Schritte des Magistrats dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1835 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Einbahnstraßenregelung im unteren Bereich Letzter Hasenpfad durch Blitzereinsatz überwachen und Verstöße unterbinden

14.02.2020 · Aktualisiert: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5782 entstanden aus Vorlage: OF 1582/5 vom 30.01.2020 Betreff: Die Einbahnstraßenregelung im unteren Bereich Letzter Hasenpfad durch Blitzereinsatz überwachen und Verstöße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, im unteren Bereich Letzter Hasenpfad, wo dieser Einbahnstraße in Süd-Nord-Richtung ist, durch befriste te, aber intensive Verkehrsüberwachung mittels Blitzer sicherzustellen, dass die Einbahnstraßenregelung zukünftig beachtet wird. Begründung: Anwohner haben darauf hingewiesen, dass die Straße Letzter Hasenpfad als "Schleichweg" in Nord-Süd-Richtung missbraucht wird. Die beantragte Maßnahme ist geeignet, dies zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 839 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Linksabbiegespur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg schließen

30.01.2020 · Aktualisiert: 20.05.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 1583/5 Betreff: Linksabbiegespur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg schließen Der Magistrat wird gebeten, die Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße stadteinwärts in den Schützenhüttenweg zu schließen und damit den Verkehr im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad zu beruhigen und regelwidrigen Durchgangsverkehr zu beenden. Begründung: Viele Anwohner beschreiben, dass der Kraftfahrzeugverkehr im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad extrem gefährliche und und für die Anwohner unerträgliche Ausmaße angenommen hat, weil beide Straßen u. a. unter Missachtung des Schildes "Durchfahrt verboten, Anlieger frei" als "Schleichwege" für Durchgangsverkehr benutzt werden. Die beantragte Maßnahme wurde von Anwohnern vorgeschlagen und ist geeignet, dem effektiv entgegenzuwirken. Für Anlieger bleibt die Möglichkeit, über Südfriedhof und das Alte Schützenhüttengässchen ihr Ziel zu erreichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg prüfen

07.11.2019 · Aktualisiert: 10.12.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2019, OF 1478/5 Betreff: Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße stadteinwärts in den Schützenhüttenweg als geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von regelwidrigem Durchgangsverkehr und zur Verkehrsberuhigung im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad in Frage kommt. Begründung: Viele Anwohner beschreiben, dass der Kraftfahrzeugverkehr im Bereich Schützehüttenweg/Letzter Hasenpfad extrem gefährliche und und für die Anwohner unerträgliche Ausmaße angenommen hat, weil beide Straßen u. a. unter Missachtung des Schildes "Durchfahrt verboten, Anlieger frei" als "Schleichwege" für Durchgangsverkehr benutzt werden. Es müssen wirkungsvolle Maßnahmen gefunden werden, um dem entgegenzuwirken. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1478/5 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg

13.09.2019 · Aktualisiert: 28.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5192 entstanden aus Vorlage: OF 1395/5 vom 01.09.2019 Betreff: Aufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße an folgenden Orten Bänke aufzustellen: 1. Am Kreisel zwischen Breslauer Straße Richtung Mörfelder Landstraße und Breslauer Straße Richtung Beuthener Straße befindet sich ein Platz mit drei Bäumen. Dort hat früher eine Bank gestanden, die ersatzlos weggekommen ist. 2. An der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg vor dem Baum. Vor den sich dort befindlichen Fahrradbügeln und dem Verkehrsschild ist genügend Platz. Außerdem ist die Bank an der Ecke Breslauer Straße/Beuthener Straße instand zu setzen. Sie besitzt keine Sitzfläche mehr. Begründung: In diesem Einzugsgebiet gibt es etwa 300 Wohneinheiten mit entsprechend vielen Bewohnern. Die einzige Bank, die dort steht, besitzt keine Sitzfläche mehr. Die Menschen, meist älteren Semesters, die überwiegend zum ALDI- oder HIT-Markt zum Einkaufen gehen, haben keine Möglichkeit, sich auszuruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2175 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Letzter Hasenpfad

07.06.2019 · Aktualisiert: 02.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4713 entstanden aus Vorlage: OF 1296/5 vom 20.05.2019 Betreff: Verkehrssituation Letzter Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig (alle vier bis sechs Wochen) sowohl das Einhalten der Einbahnstraßenregelung im Abschnitt Großer Hasenpfad b is Oberer Schafhofweg sowie die Geschwindigkeit im Abschnitt des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Schützenhüttenweg und Sachsenhäuser Landwehrweg zu kontrollieren. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass sowohl die genannte Einbahnstraßenregelung als auch die Geschwindigkeitsbeschränkung im oben beschriebenen verkehrsberuhigten Bereich von sieben km/h täglich mehrfach verletzt werden. Wiederholte Kontrollen könnten hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1715 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Radweg auf der Oppenheimer Landstraße (2)

15.02.2019 · Aktualisiert: 10.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4234 entstanden aus Vorlage: OF 1176/5 vom 03.02.2019 Betreff: Sicherer Radweg auf der Oppenheimer Landstraße (2) Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg im Abschnitt Ziegelhüttenweg Höhe Letzter Hasenpfad über die Oppenheimer Landstraße bis zur Einmündung der Holbeinstraße sicherer zu gestalten, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Entsprechende Maßnahmen könnten hierbei sein: 1. Um eine bessere Querung für jüngere Schulkinder zu gewährleisten, soll in Höhe Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad vor der bestehenden Insel ein geschützter Aufstellbereich durch entsprechende Markierungen geschaffen werden. 2. Die Beleuchtung des Zebrastreifens über den Letzten Hasenpfad soll verbessert werden, auch weitere verkehrssichernde Maßnahmen, z. B. durch Aufpflasterung, sind zu prüfen. 3. Eine deutliche farbliche Markierung des o. g. Radwegeverlaufs, zumindest bis auf die Kreuzung Oppenheimer Landstraße/Mörfelder Landstraße. 4. Die Anpassung der Signalisierung und Führung des Rad- und KFZ-Verkehrs auf der gesamten Oppenheimer Landstraße spätestens im Zuge der Radschnellwegeplanung. 5. Eine Überprüfung der bestehenden Signalisierung an der Kreuzung Oppenheimer Landstraße/Mörfelder Landstraße mit dem Ziel einer Vorrangschaltung für den Radverkehr sowie 6. e ine Weiterführung des Radweges auf der Holbeinstraße in Richtung Main. Begründung: Eltern von Kindern, die mit dem Rad zur Schule fahren, haben sich über die Verkehrssituation in Sachsenhausen an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße beschwert. Kinder, die die Schillerschule oder die Carl-Schurz-Schule besuchen, überqueren mehrmals täglich diese gefährliche Kreuzung mit dem Fahrrad, da dies ihr Schulweg ist. Mehrfach sei es auf dieser Kreuzung schon zu gefährlichen Situationen für die Fahrradfahrer gekommen. Linksabbiegende Pkws übersehen häufig den entgegenkommenden Fahrradfahrer oder die sich im toten Winkel befindenden Radfahrer. Auch die darüber liegende Einmündung des Ziegelhüttenwegs in die Oppenheimer Landstraße führt aufgrund der unübersichtlichen Radwegeführung täglich zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1074 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Geschwindigkeitsreduzierung im Ziegelhüttenweg im Abschnitt Letzter Hasenpfad/Bahnübergang

11.12.2018 · Aktualisiert: 02.04.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.12.2018, OF 1119/5 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung im Ziegelhüttenweg im Abschnitt Letzter Hasenpfad/Bahnübergang Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, im Ziegelhüttenweg, im Abschnitt Letzter Hasenpfad/Oppenheimer Landstraße und Bahnübergang, auf der Fahrbahn zwei Betonschwellen anzubringen, um so dort die Geschwindigkeit zu reduzieren. Begründung: In dem obigen Abschnitt ist die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h eingerichtet. Leider halten sich die Verkehrsteilnehmer hieran nicht. In diesem Bereich wird, insbesondere von Besuchern der dortigen Shisha-Bar, mit weit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Dies hat sich nach der Fertigstellung des gegenüber der Shisha-Bar befindlichen Wohnblocks noch weiter verstärkt, da die Straße einen entsprechenden Raum hierfür bietet. Durch die Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und auch zu Ruhestörungen, da insbesondere auch höhertourige Fahrzeuge kurz und schnell beschleunigt werden. Eine Geschwindigkeitskontrolle kann nur vereinzelt erfolgen und wird deshalb keinen nachhaltigen Erfolg haben. Die Anbringung von Betonschwellen im entsprechenden Abstand auf der Fahrbahn würde hier eine nachhaltige Abhilfe schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. 2. Die Vorlage OF 1119/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1119/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1119/5 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freigabe des abgesperrten Spielgerätes auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg

13.04.2018 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3011 entstanden aus Vorlage: OF 814/5 vom 29.03.2018 Betreff: Freigabe des abgesperrten Spielgerätes auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird aufgefordert, das eingezäunte Spielgerät auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg unverzüglich freizugeben. Begründung: Seit nunmehr nahezu einem Jahr ist der Spielplatz im Letzten Hasenpfad/ Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg fertiggestellt. Die Freigabe zog sich allerdings bis zum Herbst hin, da ein Spielgerät angeblich nicht sicher sei. Da jetzt wieder ein halbes Jahr vergangen ist und das Spielgerät immer noch eingezäunt ist, fragt der Ortsbeirat nun förmlich an und fordert die Freigabe des Spielgerätes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1245 Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs hier: Zwischen Letztem Hasenpfad und Darmstädter Landstraße

16.02.2018 · Aktualisiert: 04.12.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2733 entstanden aus Vorlage: OF 750/5 vom 29.01.2018 Betreff: Instandsetzung der Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs hier: Zwischen Letztem Hasenpfad und Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrweg s zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße instand zu setzen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Oberfläche auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße derart beschädigt ist, dass dies vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer gefährlich ist. Für den Ortsbeirat ist es daher wünschenswert, dass die Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße zeitnah wieder instand gesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 921 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Letzter Hasenpfad

19.10.2017 · Aktualisiert: 13.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2017, OF 612/5 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Letzter Hasenpfad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat mit geeigneten Maßnahmen der Gefahr entgegenzuwirken, dass in der Straße "Letzter Hasenpfad" Kraftfahrzeuge unter Missachtung der Geschwindigkeitsbeschränkung mit überhöhter Geschwindigkeit fahren. Insbesondere bittet der Ortsbeirat darum, dass etwa alle 6 - 8 Wochen in der Staße "Letzter Hasenpfad" die Geschwindigkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer mit Radarkontrollen überwacht wird und Geschwindigkeitsübertretungen geahndet werden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass die Straße "Letzter Hasenpfad" immer häufiger mit stark überhöhter Geschwindigkeit befahren wird. Obwohl das Tempolimit dort 30 km/h beträgt, halten sich sehr viele Verkehrsteilnehmer nicht daran. Immer wieder wird mit 50 km/h und auch deutlich mehr gefahren, was dazu führt, dass Fußgänger sich häufig bedrängt oder genötigt fühlen, vom Gehsteig zurückzuweichen bzw. im Bedarfsfall besonders rasch die Straße überqueren zu müssen, weil Fahrzeuge mit überhöhtem Tempo unterwegs sind. Wegen überhöhter Geschwindigkeit wird sogar der Zebrastreifen an der Einmündung Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg zum Gefahrenpunkt, weil es dort häufig vorkommt, dass Fußgänger mitten auf der Straße stehen bleiben müssen, weil sich ein Autofahrer die Vorfahrt erzwingt. Wiederholte Geschwindigkeitskontrollen in Verbindung mit Bußgeldern bzw. Ordnungsstrafen sind ein probates Mittel, um Temposünder zu angemessener Fahrweise zu erziehen. Das zeigen die Erfahrungen in Straßen, in denen dies praktiziert wird Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 612/5 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter Bereich

23.06.2017 · Aktualisiert: 11.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1888 entstanden aus Vorlage: OF 488/5 vom 04.06.2017 Betreff: Verfügung der Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigter Bereich Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung der Fritz-Boehle-Straße 1. diese als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und 2. dies auch entsprechend baulich darzustellen. Begründung: Die Fritz-Boehle-Straße in Sachsenhausen befindet sich an der Straße Oberer Schafhofweg/Esperantostraße und ist ein neu entwickeltes Wohngebiet, welches von der Nassauischen Heimstätte als "Goetheblick" entwickelt wurde. Im unteren Teil des Gebietes wurden 2011/2012 insgesamt sieben Häuser mit circa 40 Wohnungen erstellt, die als Eigentum verkauft wurden. Gerade jetzt wurden im oberen Teil noch einmal sieben Häuser fertiggestellt, die von der Nassauischen Heimstätte vermietet werden. Während der insgesamt fast siebenjährigen Bauzeit blieb die Straße als Baustraße im "Besitz" der Nassauischen Heimstätte, um diese dann zeitnah nach Fertigstellung des Neubaugebietes fertigzustellen und dann an die Stadt zu übergeben. Das Neubaugebiet "Goetheblick" wurde zwischenzeitlich auch fast komplett bezogen und viele Familien mit Kindern haben hier ihre neue Heimat gefunden. Der Ortsbeirat sieht es daher als sinnvoll an, die Fritz-Boehle-Straße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und dies dann auch baulich darzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1941 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutzgitter Sachsenhäuser Landwehrweg

12.02.2016 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.02.2016, OM 4997 entstanden aus Vorlage: OF 1218/5 vom 26.01.2016 Betreff: Schutzgitter Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg auf dem Schulweg zwischen Letzter Hasenpfad und Martin-Buber-Schule ein Schutzgitter auf der Fahrbahn im Abstand von einem Meter vom Bordstein angebracht werden kann. Dadurch wird der extrem schmale Gehweg um das entsprechende Maß verbreitert. Begründung: Die in diesem Straßenabschnitt vorhandene Gehwegbreite entspricht absolut nicht den Erfordernissen eines stark frequentierten Schulwegs. Bei Schulschluss wird von den Schulkindern ein erheblicher Teil der Fahrbahn als Gehweg genutzt. Diese Situation ist unhaltbar. Bei verschiedenen Schulwegbegehungen wurde immer wieder die gefährliche Situation für Schüler der Martin-Buber-Schule diskutiert. Eine wirksame Verbesserung wurde aber nicht in Aussicht gestellt. Ein Schutzgitter (Drängelgitter) auf der Fahrbahn, welches den Gehweg entsprechend verbreitert, sollte zumindest geprüft werden. Eine ähnliche Maßnahme wurde in Höchst in der Palleskestraße auf dem Schulweg zur neuen Containeranlage durchgeführt, nachdem es auch dort massive Interventionen der Elternvertreter und des Lehrpersonals gab. . Drängelgitter in der Palleskestraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2016, ST 740 Antrag vom 29.01.2019, OF 1159/5 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nachbesserungen bei der Tempo-30-Zone im Ziegelhüttenweg

27.11.2015 · Aktualisiert: 11.10.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4743 entstanden aus Vorlage: OF 1164/5 vom 20.10.2015 Betreff: Nachbesserungen bei der Tempo-30-Zone im Ziegelhüttenweg Vorgang: OM 3227/14 OBR 5; ST 1196/14 Der Magistrat wird aufgefordert, in der inzwischen eingerichteten Tempo-30-Zone im Ziegelhüttenweg zwischen Lamboystraße und Letzter Hasenpfad die ergänzenden Maßnahmen für die Verkehrsregel rechts vor links zu schaffen. Dazu zählt die entsprechende Beschilderung und Markierung an den Einmündungen in die Lamboystraße und die Wormser Straße. Begründung: In der Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3227, wurde die Einrichtung der Tempo-30-Zone angemahnt und in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1196, auch mit Ausnahme der Kreuzung Letzter Hasenpfad und des Bereichs am Bahnübergang zugesagt. Bisher stehen aber nur die Tempo-30-Schilder, die Vorfahrtsregelung wurde an den zwei Einmündungen nicht geändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3227 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1196 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 373 Antrag vom 27.08.2017, OF 549/5 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2141

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der Ruhebank am Blumenkübel Letzter Hasenpfad/Ecke Walldorfer Straße

10.10.2014 · Aktualisiert: 23.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3564 entstanden aus Vorlage: OF 939/5 vom 22.09.2014 Betreff: Instandsetzung der Ruhebank am Blumenkübel Letzter Hasenpfad/Ecke Walldorfer Straße Der Magistra t wird gebeten, die Ruhebank am Blumenkübel Letzter Hasenpfad/Ecke Walldorfer Straße wieder instand zu setzen. Begründung: Die Holzbank an diesem Blumenkübel wird sehr gerne - gerade von älteren Menschen - als Ruhebank an dem etwas steilen Letzten Hasenpfad genutzt. Holzkübel und Ruhebank sind sicher nahezu zwanzig Jahre alt. Da die Holzbank inzwischen sehr unansehnlich geworden ist und außerdem das Holz splittert, besteht die Gefahr, sich Kleider und Strümpfe zu zerreißen. Auch ist sie inzwischen wahrlich kein schöner Blickfang mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1505 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behinderung des Busverkehrs an der Ecke Letzter Hasenpfad/Großer Hasenpfad

28.03.2014 · Aktualisiert: 24.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3044 entstanden aus Vorlage: OF 806/5 vom 06.03.2014 Betreff: Behinderung des Busverkehrs an der Ecke Letzter Hasenpfad/Großer Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Letzter Hasenpfad/Großer Hasenpfad Vorkehrungen gegen das unberechtigte Parken zu treffen, um eine probleml ose Durchfahrt des Linienbusverkehrs zu gewährleisten. Begründung: An der vorbezeichneten Straßenecke kommt es durch Falschparker sehr häufig zu Behinderungen des Linienbusverkehrs. Hier sollte der Magistrat durch geeignete Maßnahmen für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 889 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1617 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken im Bereich Nr. 31 - Ziegelhüttenweg bis Letzter Hasenpfad/Ecke Mittlerer Hasenpfad

24.05.2013 · Aktualisiert: 26.03.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2259 entstanden aus Vorlage: OF 600/5 vom 10.05.2013 Betreff: Bewohnerparken im Bereich Nr. 31 - Ziegelhüttenweg bis Letzter Hasenpfad/Ecke Mittlerer Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit der Bewohnerparkbereich Nr. 31 vom Ziegelhüttenweg bis in den Letzten Hasenpfad/Ecke Mittlerer Hasenpfad erweitert werden kann. Die Überwachung für diesen Bereich ist gesichert, wie sich aus der Begründung ergibt. Begründung: Die Bewohner des Letzten Hasenpfades beschweren sich immer wieder, dass im unteren Bereich des Letzten Hasenpfades Pkws mit anderen als Frankfurter Kennzeichen parken. Die Anwohner selbst werden vom Überwachungspersonal der Stadt Frankfurt regelmäßig mit Bußgeldverfahren "bedacht", weil reguläre Parkflächen für sie nicht mehr zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1147 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauung im rückwärtigen Bereich der Liegenschaft Ziegelhüttenweg Nr. 5

24.05.2013 · Aktualisiert: 15.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2260 entstanden aus Vorlage: OF 601/5 vom 10.05.2013 Betreff: Bebauung im rückwärtigen Bereich der Liegenschaft Ziegelhüttenweg Nr. 5 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Betrieb im rückwärtigen Bereich der Liegenschaft Ziegelhüttenweg Nr. 5 bau- und gewerberechtlich genehmigt ist. Sofern dies nicht zutrifft, wird er gebeten, die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen und dem Ortsbeirat 5 zu berichten. Begründung: Die Bewohner des Letzten Hasenpfades beschweren sich vermehrt über das rücksichtslose Verhalten des angrenzenden Betriebes. Die Wohnbebauung entlang des Letzten Hasenpfades grenzt in seiner Tiefe bis an die Liegenschaft Letzter Hasenpfad Nr. 11. Die über einen Privatweg erschlossenen Liegenschaften Ziegelhüttenweg Nr. 13 und Nr. 15 sind ebenso betroffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1320 Aktenzeichen: 63 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erweiterung der Parkfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Mittlerer Schafhofweg

05.04.2013 · Aktualisiert: 25.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2013, OF 576/5 Betreff: Erweiterung der Parkfläche an der Ecke Letzter Hasenpfad/Mittlerer Schafhofweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Halteverbotsschild in Richtung des Mittleren Schafhofweges zu versetzen. Begründung: In diesem Gebiet ist der Parkdruck hoch. Der Bürgersteig im Bereich der Krümmung ist derart breit, dass selbst, wenn die Pkw.s dort parken, der Bürgersteig breiter ist als im geraden anschließenden Verlauf des Letzten Hasenpfades. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 19.04.2013, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 727 2013 Die Vorlage OF 576/5 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung im Bereich Martin-Buber-Schule und Martin-Buber-Kita

11.05.2012 · Aktualisiert: 14.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.05.2012, OM 1164 entstanden aus Vorlage: OF 301/5 vom 22.04.2012 Betreff: Verkehrsberuhigung im Bereich Martin-Buber-Schule und Martin-Buber-Kita Vorgang: M 70/2012 Der Magistrat wird gebeten, den Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen Letzter Hasenpfad und Oberer Schafhofweg vor der Inbetriebnahme der Kita in eine verkehrsberuhigte Straße (Schritttempo) umzuwandeln. Alternativ soll mindestens auf einer Straßenseite ein Bürgersteig von 1,5 Meter Breite entstehen, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger mit Kinderwagen und Kind an der Hand gefahrlos die Kita und/oder die Grundschule erreichen können. Die Planungen sind den Anwohnerinnen und Anwohnern und dem Ortsbeirat 5 rechtzeitig und umfassend vorzustellen. Begründung: Mit dem Bau und der Eröffnung der 6-gruppigen Kita Martin-Buber-Schule wird es zu einer deutlich erhöhten Frequentierung des oben genannten Abschnittes im Sachsenhäuser Landwehrweg kommen. Da öffentlicher Nahverkehr dort nicht gegeben ist, ist auch besonders mit erhöhtem Kfz-Verkehr zu rechnen. Eltern machen sich große Sorgen um die Schulwegsicherheit ihrer Kinder, die die Martin-Buber-Schule besuchen. Auch für Fußgängerinnen und Fußgänger muss es möglich sein, ihre Kinder mit Kinderwagen sicher zu transportieren, ohne gezwungen zu sein, auf die Straße auszuweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1157 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 264 Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 1000 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4425 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einrichtung des Anwohnerparkens in der Straße .Letzter Hasenpfad.

15.03.2012 · Aktualisiert: 26.04.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.03.2012, OF 292/5 Betreff: Einrichtung des Anwohnerparkens in der Straße "Letzter Hasenpfad" Der Ortsbeirat 5 forciert den Magistrat auf, in der Straße "Letzter Hasenpfad" im Abschnitt Ziegelhüttenweg bis Schützenhüttenweg Anwohnerparken einzuführen. Begründung: Die Einführung des Anwohnerparkens in diesem Bereich ist erforderlich, um zu gewährleisten, daß die Anwohner auch eine Möglichkeit erhalten, einen Parkplatz zu bekommen. Der Bereich "Letzter Hasenpfad" wird durch viele Fremdparker benutzt. Es handelt sich vornehmlich um Pendler aus dem Umland, die dort während des Arbeitstages ihr Auto abstellen, um selbst von dort mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren. Auch nutzen viele Menschen diesen Bereich als kurzfristigen Parkplatz während eines kurzen Einkaufs in den Märkten am Ziegelhüttenplatz. Hierfür steht jedoch dort ein Parkhaus zur Verfügung. Auch nutzt ein im Ziegelhüttenweg ansässiges Taxiunternehmen den Letzten Hasenpfad als Parkplatz für die eigenen Taxis, obwohl es selbst über genügend Stellplätze verfügt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 20.04.2012, OF 300/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 5 am 20.04.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 292/5 wird durch die Vorlage OF 292/5 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 300/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung Sachsenhäuser Berg

06.05.2011 · Aktualisiert: 12.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2011, OM 39 entstanden aus Vorlage: OF 10/5 vom 19.04.2011 Betreff: Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung Sachsenhäuser Berg Der Magistrat wird aufgefordert, folgende zusätzliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, zur Sicherung der Schulwege zur Martin-Buber-Schule und zur Reduzierung von Pendlerverkehr insbesondere im Schützenhüttenweg umzusetzen: 1. Anbringen einer Rotlichtüberwachungsanlage an der Ampel zum Linksabbiegen von der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg; 2. Erstellung eines Konzeptes zum versetzen Parken im Schützenhüttenweg. Hierbei sollen möglichst wenig Parkplätze wegfallen und die Planungen sollen vor der Umsetzung in einer Sitzung des Ortsbeirates 5 vorgestellt werden. Begründung: Um den Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner und der Schule über Pendlerverkehr und schnelles Fahren abzuhelfen, wurden in der Vergangenheit schon die verschiedensten Vorstöße unternommen. Mit diesem weiteren Vorschlag soll die Situation für die Anwohnerinnen und Anwohner und die Schulkinder im Schützenhüttenweg und im Letzten Hasenpfad verbessert werden, ohne dass damit gleichzeitig die Anwohnerinnen und Anwohner anderer Straßen noch zusätzlich belastet werden. Der Ortsbeirat 5 begrüßt sehr, dass seitens des Straßenverkehrsamtes bereits zwei bauliche Maßnahmen, nämlich Aufasphaltierung des Zebrastreifens Schützenhüttenweg/Ecke Letzter Hasenpfad sowie Absicherung des Einrichtungsverkehrs auf dem Letzten Hasenpfad zwischen Oberer Schafhofweg und Großer Hasenpfad, veranlasst wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 969 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

Ideen

Idee
4

Künstliche Verkleinerung des Gehwegs rückgängig machen

10.09.2024

Die Straße Letzter Hasenpfad in Sachsenhausen ist als wesentlicher Teil des Schulwegs zur Martin-Buber-Grundschule zwischen den Hausnummer 66 und 113 als Verkehrsberuhigte Straße ausgestaltet. Während der Gehweg zwischen der Einmündung Schützenhüttenweg und Esperantostraße (auf dem Bild gelb markiert) noch breit genug ist, dass Personen (insbesondere Schulkinder) nebeneinander gehen können und Begegnungsgehverkehr möglich ist. Ab der Esperantostraße bis zum Sachsenhäuser Landwehrweg ist der Gehweg jedoch mit metallenen Barrieren (auf dem Bild: blauer Pfeil) von der Verkehrsberuhigten Straße (auf dem Bild rot markiert) abgegrenzt. Allerdings nicht in der Breite des Gehwegs; die Barrieren wurden vielmehr so eingesetzt, dass die Gehwegbreite nun deutlich reduziert ist (auf dem Bild: siehe rote Linie). Dies führt leider dazu, dass ein Begegnungsgehverkehr nicht mehr möglich ist, ohne dass auf die Straße ausgewichen werden muss. Erst recht nicht, wenn Schulkinder erfreulicherweise mit Rollern oder Fahrrädern oder Personen mit beispielsweise Kinderwägen unterwegs sind. Insofern stellt sich die Frage: Wieso wurde die verkehrsberuhigte Straße hier künstlich erweitert - zu deutlichen Lasten der Zufußgehenden? Dies muss im Sinne der Flächengerechtigkeit dringend geändert werden, zumal der Gehweg auf der anderen Straßenseite aufgrund von Falschparkern nicht nutzbar ist.

Idee
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Sonnenschutz Spielplatz Goetheblick

27.04.2022

Unser gut frequentierter Spielplatz (Goetheblick 0610) am Fuße der Fritz-Boehle-Straße in 60598 Sachsenhausen ist im Sommer leider kaum nutzbar, weil neu gepflanzte Bäume keinerlei Schatten spenden. Auf dem gesamten Spielplatz findet sich dementsprechend kein schattiger Platz und die Familien/Kinder sind permanent starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Besonders der Sandkasten, Herzstück des Spielplatzes und beliebter Treffpunkt befindet sich in der prallen Sonne. Die Familien im Viertel wünschen sich einen dauerhaften Sonnenschutz in Form eines Segels/Schirmes o.ä., um den beliebten Spielplatz auch (bzw. gerade!) im Sommer permanent nutzen zu können.