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Grundschule im geplanten Wohngebiet "An der Sandelmühle"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. und 4.: Innerhalb des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplangebiets "An der Sandelmühle" (Bebauungsplan Nr. 889) war und ist kein Standort für eine Grundschule vorgesehen. Insofern hat der Magistrat seine Meinung hinsichtlich des Baugebietes "An der Sandelmühle" nicht geändert; neben Wohnnutzung ist dort weiterhin eine Kindertagesstätte geplant. Zu 2.: Die Magistratsvorlage zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanverfahrens "An der Sandelmühle" geht voraussichtlich in diesem Herbst in den politischen Geschäftsgang. Zu 3.: Mit dem 2020 beschlossenen Schulentwicklungsplan 2018 - 2024 wurde der Bedarf für eine neue Grundschule definiert. Bisher konnte jedoch noch keine Fläche in Heddernheim hierfür ausgemacht werden. Im Ortsbezirk 8 verfolgt der Magistrat zudem das Ziel im Bereich des sogenannten Lurgi-Areals einen Standort für eine Grundschule zu entwickeln. Mit Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2018 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 922 -Nördlich Lurgiallee- beschlossen.