Feiern auf den Nordendplätzen und im Günthersburgpark zeitlich begrenzen
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1: Für die Entwicklung eines neuen Konzeptes ist eine Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden und Institutionen erforderlich. Aufgrund der aktuellen Lageeinschätzung und dem Verhalten der Menschen, die inzwischen gleichzeitig auf vier Plätzen feiern, sollte das derzeit bestehende Konzept weiterentwickelt werden. Zur derzeitigen Vorgehensweise gehört, dass die Besucherinnen und Besucher ab 22 Uhr durch Bedienstete der Stadtpolizei und durch Marktbefürworter/innen angesprochen und zum Verlassen der Örtlichkeit aufgefordert werden. Außerdem findet in regelmäßigen Abständen ein Runder Tisch statt, bei dem auch die umliegenden Plätze thematisiert werden. Während die Besucherinnen und Besucher vor der Corona-Krise noch im Großen und Ganzen einsichtig waren und die Plätze nach Aufforderung verlassen haben, wird der Appell, die Örtlichkeit zu verlassen, von vielen nur noch sehr widerwillig befolgt oder sogar ignoriert. Häufig bilden sich parallel Bereiche, in denen es zu größeren Personenansammlungen im öffentlichen Raum kommt. Zuletzt musste die Landespolizei stets Amtshilfe zur Räumung der Plätze leisten und hierfür eine Vielzahl an Bediensteten einsetzen. Trotz alledem war die Wiederherstellung der Nachtruhe erst nach vielen Stunden möglich. Auch deren Personalkapazitäten sind jedoch begrenzt und erlauben keinen Dauereinsatz an den Nordendplätzen in den Sommermonaten. Letztendlich ist zu berücksichtigen, dass nicht einzelne Störer für die Ruhestörung verantwortlich sind, gegen die ein (stadt)-polizeiliches Einschreiten auch gewährleistet wäre, sondern der Geräuschpegel durch die bloße Anwesenheit der Masse an Personen verursacht wird, wobei jede/r alleine für sich nicht gegen die Immissionsrichtwerte verstößt. Auch gibt es keinen Veranstalter, gegen den Maßnahmen eingeleitet werden können. In jedem Fall sind derartige Einsatzmaßnahmen aus Gründen der Eigensicherung nur mit angemessener Personalstärke umsetzbar. Selbst wenn Ordnungswidrigkeiten in geringem Umfang festgestellt werden, wäre eine zwangsweise Räumung der Plätze durch ein polizeiliches Großaufgebot nicht mit dem verfassungsmäßigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar. Es wird derzeit an Lösungen gearbeitet, bei denen auch die Rechte der Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt werden. Auf Grund der Komplexität der Ausgangslage mit vielen diametralen Interessen werden repressive Maßnahmen alleine nicht zum Ziel führen. Zu 2: Die Initiative des Ortsbeirates wird ausdrücklich begrüßt. Die Stadtpolizei würde sich unterstützend an der Erarbeitung eines Konzeptes für die Aufklärung der Schüler/innenvertretungen beteiligen. Allerdings handelt es sich längst nicht nur um Schüler/innen, die den Günthersburgpark in den Nachtstunden zum Feiern und Verweilen nutzen. Zu 3: Die Identifizierung geeigneter und innenstadtnaher Flächen liegt in der Zuständigkeit des Grünflächenamtes, des Amtes für Bau und Immobilien und des Amtes für Straßenbau- und Erschließung. Letzteres hat bereits seine Bereitschaft zur Teilnahme an einem gemeinsamen Termin erklärt, um zur Problemlösung beizutragen. Bei der anschließenden Bewertung der Liegenschaften zu Sicherheitsaspekten kann dann das Ordnungsamt, in Abstimmung mit der Landespolizei und der Branddirektion, unterstützend tätig werden. Zu 4: Es gibt bereits einen regelmäßigen Runden Tisch zum Friedberger Platz, bei dem auch die umliegenden Plätze thematisiert werden. Zu 5: Die Stadtpolizei kann das Personenaufkommen an den betroffenen Plätzen aus personellen Gründen und vor dem Hintergrund der Personenanzahl sowie der steigenden Aggressionsbereitschaft der Feiernden bei entsprechendem Alkoholisierungsgrad zu fortgeschrittener Stunde nicht alleine kontrollieren bzw. regulierend eingreifen. Die derzeitige Unterstützung der Landespolizei ist nicht dauerhaft gewährleistet, da sie an deren personelle Kapazitäten und die jeweilige Auftragslage gekoppelt ist. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass nicht nur das Nordend von Personenansammlungen im öffentlichen Raum betroffen ist. Die Stadtpolizei ist aus demselben Grund auch in anderen Stadtteilen im Einsatz. Die bisher ergriffenen Maßnahmen (Aufstellen von Mülltonnen, Dixi-Klos und Urinale, Durchführung von Reinigungsmaßnahmen mittels Kehrmaschine ab 22 Uhr, Aufforderung zum Verlassen der Plätze etc.) werden bis auf Weiteres fortgeführt. Im Rahmen des regelmäßigen Runden Tisches werden zudem laufend weitere Verbesserungsmöglichkeiten geprüft.