Zeilsheim: Einhaltung der Geschwindigkeit in Alt-Zeilsheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST
1923
Betreff: Zeilsheim:
Einhaltung der Geschwindigkeit in Alt-Zeilsheim Zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer wird
als Ergänzung der vorhandenen Beschilderung zur Begrenzung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h jeweils eine entsprechende Bodenmarkierung in
Höhe der Einmündung Pfaffenwiese und Blauländchenstraße aufgebracht. Die bisher im Rahmen der
Schulwegsicherung durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen des
Straßenverkehrsamtes-Verkehrssicherheit- werden weitergeführt und durch
punktuelle Kontrollen des ruhenden Verkehrs ergänzt, um eine Entspannung der
Verkehrssituation herbeizuführen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.09.2012, OM 1516
Antrag vom
15.02.2013, OF
652/6
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948