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Zeilsheim: Einhaltung der Geschwindigkeit in Alt-Zeilsheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1923 Betreff: Zeilsheim: Einhaltung der Geschwindigkeit in Alt-Zeilsheim Zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer wird als Ergänzung der vorhandenen Beschilderung zur Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h jeweils eine entsprechende Bodenmarkierung in Höhe der Einmündung Pfaffenwiese und Blauländchenstraße aufgebracht. Die bisher im Rahmen der Schulwegsicherung durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen des Straßenverkehrsamtes-Verkehrssicherheit- werden weitergeführt und durch punktuelle Kontrollen des ruhenden Verkehrs ergänzt, um eine Entspannung der Verkehrssituation herbeizuführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1516 Antrag vom 15.02.2013, OF 652/6 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948