Zeilsheim: Einhaltung der Geschwindigkeit in Alt-Zeilsheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1923
Betreff: Zeilsheim: Einhaltung der Geschwindigkeit in Alt-Zeilsheim Zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer wird als Ergänzung der vorhandenen Beschilderung zur Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h jeweils eine entsprechende Bodenmarkierung in Höhe der Einmündung Pfaffenwiese und Blauländchenstraße aufgebracht. Die bisher im Rahmen der Schulwegsicherung durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen des Straßenverkehrsamtes-Verkehrssicherheit- werden weitergeführt und durch punktuelle Kontrollen des ruhenden Verkehrs ergänzt, um eine Entspannung der Verkehrssituation herbeizuführen.