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a) Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim b) Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen c) Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessern d) Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim (aus 2013)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1589 Betreff: a) Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim b) Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen c) Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessern d) Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim (aus 2013) Wie der Ortsbeirat mit seinen Anregungen verdeutlicht, stellt sich die verkehrliche Situation in der Straße Alt-Zeilsheim als äußert komplex dar. Hier im Sinne der Anregung des Ortsbeirates ein ganzheitliches Verkehrskonzept zu entwickeln, das den motorisierten Individualverkehr, den öffentliche Nahverkehr, den Rad- und Fußverkehr, die Herstellung von Barrierefreiheit sowie den Lärmschutz für die Anwohner berücksichtigt, ist eine anspruchsvolle Aufgabe, zumal im Rahmen des anzustellenden Interessenausgleichs der unterschiedlichen und teilweise divergierenden Belange das Abwägungsergebnis zulasten einzelner Mobilitätsformen führen kann. Beispielsweise ist zu berücksichtigen, dass die Herstellung umfeldverträglicher Verhältnisse, die nach den Vorstellungen des Ortsbeirats in Teilen den Charakter eines "Shared-Space-Modells" aufweisen, mit der Funktion der Straße Alt-Zeilsheim als Grundnetzstraße in Einklang gebracht werden müssen. Auch bei der vom Ortsbeirat angedachten Verlegung einer oder mehrerer Buslinien sind die Auswirkungen auf andere Anwohner, die Attraktivität des ÖPNV ebenso zu berücksichtigen wie die hiermit verbundenen finanziellen Auswirkungen (z.B. für den Bau neuer und die Aufgabe alter Haltestellen sowie einem Anstieg der Betriebskosten). Ein Verkehrskonzept, das die voranstehend dargestellten Anforderungen zu einem gerechten und von allen akzeptierten Interessenausgleich bringt, macht aus Sicht des Magistrats bereits in einem frühen Stadium eine Beteiligung des Ortsbeirates sowie der interessierten Bürgerinnen und Bürger an der Planung erforderlich. Der Magistrat wird daher auf den Ortbeirat zukommen, um mit dem Ortsbeirat und den zu beteiligenden Fachämtern in einem Planungsgespräch die Vorgehensweise zu erörtern, die eine zielführende Lösungsfindung erwarten lässt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1947 Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2014, OM 2776