a) Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim b) Verkehr in der Straße Alt-Zeilsheim beruhigen c) Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim verbessern d) Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim (aus 2013)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST
1589
Betreff: a) Zeilsheim:
Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim b) Verkehr in der Straße
Alt-Zeilsheim beruhigen c) Verkehrssituation in der Straße Alt-Zeilsheim
verbessern d) Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Straße Alt-Zeilsheim (aus
2013) Wie der Ortsbeirat mit seinen
Anregungen verdeutlicht, stellt sich die verkehrliche Situation in der Straße
Alt-Zeilsheim als äußert komplex dar. Hier im Sinne der Anregung des Ortsbeirates ein
ganzheitliches Verkehrskonzept zu entwickeln, das den motorisierten
Individualverkehr, den öffentliche Nahverkehr, den Rad- und Fußverkehr, die
Herstellung von Barrierefreiheit sowie den Lärmschutz für die Anwohner
berücksichtigt, ist eine anspruchsvolle Aufgabe, zumal im Rahmen des
anzustellenden Interessenausgleichs der unterschiedlichen und teilweise
divergierenden Belange das Abwägungsergebnis zulasten einzelner
Mobilitätsformen führen kann. Beispielsweise ist zu berücksichtigen, dass die
Herstellung umfeldverträglicher Verhältnisse, die nach den Vorstellungen des
Ortsbeirats in Teilen den Charakter eines "Shared-Space-Modells" aufweisen, mit
der Funktion der Straße Alt-Zeilsheim als Grundnetzstraße in Einklang gebracht
werden müssen. Auch bei der vom Ortsbeirat angedachten Verlegung einer oder
mehrerer Buslinien sind die Auswirkungen auf andere Anwohner, die Attraktivität
des ÖPNV ebenso zu berücksichtigen wie die hiermit verbundenen finanziellen
Auswirkungen (z.B. für den Bau neuer und die Aufgabe alter Haltestellen sowie
einem Anstieg der Betriebskosten). Ein Verkehrskonzept, das die voranstehend
dargestellten Anforderungen zu einem gerechten und von allen akzeptierten
Interessenausgleich bringt, macht aus Sicht des Magistrats bereits in einem
frühen Stadium eine Beteiligung des Ortsbeirates sowie der interessierten
Bürgerinnen und Bürger an der Planung erforderlich. Der Magistrat wird daher
auf den Ortbeirat zukommen, um mit dem Ortsbeirat und den zu beteiligenden
Fachämtern in einem Planungsgespräch die Vorgehensweise zu erörtern, die eine
zielführende Lösungsfindung erwarten lässt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2013, OM 1947
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2013, OM 1948
Anregung an den
Magistrat vom 21.01.2014, OM 2776