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Radschnellweg in der Holbeinstraße im Abschnitt zwischen Schneckenhofstraße und Kennedyallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat verweist auf den Vortrag des Magistrats M 77/25. Entsprechend existiert derzeit noch kein endabgestimmter Plan für den Abschnitt der Holbeinstraße. Dieser wird zu gegebener Zeit in einer gesonderten Vorlage vorgestellt. Die Darstellung des aktuellen Arbeitsstandes (Anlage 2, Blätter 7 und 8 der M 77/25) diente dabei lediglich zur Information. Diese beiden Blätter zeigen teilweise unterschiedliche Varianten. Auf Blatt 8 ist südlich der Kennedyallee in Fahrtrichtung Süden bis zur Passavantstraße tatsächlich in Abhängigkeit der Verkehrsführung am angrenzenden Knotenpunkt Kennedyallee/Holbeinstraße eine Variante abgebildet, welche für diesen kurzen Streckenabschnitt eine reine Fahrradstraße vorgesehen hätte - also mit Sperrung des MIV. In nördlicher Richtung wäre die Führung des MIV vor der Carl-Schurz-Schule im angefragten Abschnitt allerdings wie im Bestand als Einbahnstraße erfolgt. Auf Blatt 7 ist hingegen eine Variante mit baulichem Radweg vor der Carl-Schurz-Schule in Fahrtrichtung Norden zu erkennen (siehe Querschnitts-Skizze), während auf den anderen Abschnitten der Holbeinstraße der Radverkehr gemeinsam mit dem MIV auf einer Fahrradstraße geführt wird. Dies stellt den derzeitigen Abstimmungsstand dar. Eine Sperrung für den Kfz-Verkehr ist hier nicht angedacht. Für diese Vorzugsvariante wird aktuell die Planung des Knotenpunktes Kennedyallee/Holbeinstraße überarbeitet, so dass sich der auf Blatt 8 zu erkennende Kreuzungsbereich deutlich verändern wird.