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Ist eine kleinere Hundeauslauffläche im Europagarten möglich?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 191 Betreff: Ist eine kleinere Hundeauslauffläche im Europagarten möglich? Das zuständige Fachamt hat die Anfrage des Ortsbeirats 1, im Europagarten eine Hundeauslauffläche einzurichten, intensiv geprüft. Bereits im Rahmen des Wettbewerbs zum Europagarten war die große Rasenfläche als Liegewiese vorgesehen. Im Sinne der vielfältigen Nutzung der Rasenfläche als Liegewiese, Ballspielfläche und für sonstige sportliche Aktivitäten ist es weiterhin sinnvoll, hier keine Hundeauslauffläche zu installieren. Als Alternative wird der Bereich zwischen Pariser Straße, Römischer Ring, Straße der Nationen und dem Grundstück der Messe (Baufeld 44) vorgeschlagen. Zwischen Fußweg und Römischer Ring ist eine längere, teilweise geböschte Rasenfläche vorhanden, die sich aus der Sicht des Fachamts gut für den Hundeauslauf eignet. Eine Einzäunung dieser Fläche ist nicht vorgesehen. Hundeauslaufflächen werden aus optischen Gründen nicht eingezäunt. Es wird davon ausgegangen, dass die Hundehalter ihre Tiere soweit im Griff haben, dass sie die Flächen nicht verlassen. Letztes Relikt eines eingezäunten Hundeauslaufes findet sich nur noch im Grüneburgpark. Dieser umzäunte Hundeauslauf war lange vor Erlass der Grünanlagensatzung vorhanden. Damals hatte man eingezäunte "Hundetoiletten" im gesamten Stadtgebiet ausgewiesen, die sich allerdings nicht bewährten. Lediglich die Fläche im Grüneburgpark überdauerte die Jahre, zumal sie aufgrund ihrer Größe heute als Hundeauslauffläche funktioniert. Sollte der Vorschlag des Fachamts die informelle Zustimmung des Ortsbeirats 1 erfahren, müsste der Ortsbeirat in der Folge einen Beschluss über die Einrichtung dieser Hundeauslauffläche fassen. Die Aufstellung von Hundekotbeutelspendern sollte in diesem Zusammenhang als notwendige Ergänzung gesehen werden. Generell stellt das Fachamt Spenderboxen nur noch in den Fällen zur Verfügung, wo das regelmäßige Befüllen der Spenderboxen durch Anlieger oder Nachbarn, also Patenschaften gewährleistet wird. Der Spiel- und Bolzplatz im Lotte-Specht-Park ist als Hundeverbotszone gekennzeichnet. Das richtige Verhalten mit Hunden in öffentlichen Grünanlagen ist in der geltenden Grünanlagensatzung geregelt: Hunde dürfen nur auf eigens dafür gekennzeichneten Flächen frei laufen, ansonsten sind sie an einer bis zu zwei Meter langen Leine zu führen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 665 Antrag vom 24.02.2018, OF 525/1 Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2879 Antrag vom 19.04.2018, OF 600/1 Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3128 Antrag vom 02.03.2019, OF 880/1

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