Ist eine kleinere Hundeauslauffläche im Europagarten möglich?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.02.2018, ST 191 Betreff: Ist eine kleinere Hundeauslauffläche im
Europagarten möglich? Das zuständige Fachamt hat die
Anfrage des Ortsbeirats 1, im Europagarten eine Hundeauslauffläche
einzurichten, intensiv geprüft. Bereits im Rahmen des Wettbewerbs zum
Europagarten war die große Rasenfläche als Liegewiese vorgesehen. Im Sinne der
vielfältigen Nutzung der Rasenfläche als Liegewiese, Ballspielfläche und für
sonstige sportliche Aktivitäten ist es weiterhin sinnvoll, hier keine
Hundeauslauffläche zu installieren. Als Alternative wird der Bereich zwischen Pariser
Straße, Römischer Ring, Straße der Nationen und dem Grundstück der Messe
(Baufeld 44) vorgeschlagen. Zwischen Fußweg und Römischer Ring ist eine
längere, teilweise geböschte Rasenfläche vorhanden, die sich aus der Sicht des
Fachamts gut für den Hundeauslauf eignet. Eine Einzäunung dieser Fläche ist
nicht vorgesehen. Hundeauslaufflächen werden aus optischen Gründen nicht
eingezäunt. Es wird davon ausgegangen, dass die Hundehalter ihre Tiere soweit
im Griff haben, dass sie die Flächen nicht verlassen. Letztes Relikt eines
eingezäunten Hundeauslaufes findet sich nur noch im Grüneburgpark. Dieser
umzäunte Hundeauslauf war lange vor Erlass der Grünanlagensatzung vorhanden.
Damals hatte man eingezäunte "Hundetoiletten" im gesamten Stadtgebiet
ausgewiesen, die sich allerdings nicht bewährten. Lediglich die Fläche im
Grüneburgpark überdauerte die Jahre, zumal sie aufgrund ihrer Größe heute als
Hundeauslauffläche funktioniert. Sollte der Vorschlag des Fachamts die
informelle Zustimmung des Ortsbeirats 1 erfahren, müsste der Ortsbeirat in der
Folge einen Beschluss über die Einrichtung dieser Hundeauslauffläche
fassen. Die Aufstellung von
Hundekotbeutelspendern sollte in diesem Zusammenhang als notwendige Ergänzung
gesehen werden. Generell stellt das Fachamt Spenderboxen nur noch in den Fällen
zur Verfügung, wo das regelmäßige Befüllen der Spenderboxen durch Anlieger oder
Nachbarn, also Patenschaften gewährleistet wird. Der Spiel- und Bolzplatz im Lotte-Specht-Park ist als
Hundeverbotszone gekennzeichnet. Das richtige Verhalten mit Hunden in
öffentlichen Grünanlagen ist in der geltenden Grünanlagensatzung geregelt:
Hunde dürfen nur auf eigens dafür gekennzeichneten Flächen frei laufen,
ansonsten sind sie an einer bis zu zwei Meter langen Leine zu führen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 07.11.2017, V 665
Antrag vom
24.02.2018, OF
525/1
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2879
Antrag vom
19.04.2018, OF
600/1
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3128
Antrag vom
02.03.2019, OF
880/1