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Opernplatz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Dem Magistrat war die Entwicklung am Opernplatz hinsichtlich der zunehmenden Menschenansammlungen stets bekannt. Die entsprechenden Maßnahmen wurden in Absprache mit der Landespolizei sowie den zuständigen Ämtern der jeweiligen Situation entsprechend angepasst. Im Zusammenhang mit den Lockerungen in der Corona-Betriebs- und Beschränkungs-Verordnung entwickelte sich der Opernplatz immer mehr zum größten "Party-Hotspot" in Frankfurt am Main. Nachdem die Stimmung in der dort zwischenzeitlich fest etablierten "Partyszene" zunehmend aggressiver wurde und die Vermüllung immer mehr zunahm, fand diese Entwicklung ihren Höhepunkt in den Ausschreitungen in der Nacht des 18. auf den 19.Juli 2020. Aufgrund dieser Geschehnisse wurde für den Opernplatz in der Zeit vom 24.07.2020 bis zum 06.09.2020, jeweils in den Nächten Freitag zu Samstag und Samstag zu Sonntag, ein Betretungs- bzw. Aufenthaltsverbot verfügt. Das Betreten des Platzes war in der Zeit von 00:00 Uhr bis 00:59 Uhr nicht mehr gestattet und von 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr galt ein Aufenthaltsverbot. Alle dann noch auf dem Platz anwesenden Personen hatten diesen unverzüglich zu verlassen. Um sicherzustellen, dass dieser Allgemeinverfügung Folge geleistet wurde, waren an diesen Tagen jeweils ausreichend Bedienstete der Landes- sowie der Stadtpolizei vor Ort. Ab 0:00 Uhr wurden die Personen per Lautsprecherdurchsagen zum Verlassen des Opernplatzes aufgefordert und der Platz mit Flutlichtmasten taghell erleuchtet. Bereits gegen 23:00 Uhr erfolgte die Reinigung des Opernplatzes durch die FFR GmbH. Diese Maßnahmen haben dafür gesorgt, dass der Opernplatz seine Anziehungskraft als "Party-Hotspot" verloren hat und die Allgemeinverfügung nicht über den 06.09.2020 hinaus verlängert werden musste. Im Rahmen der Streifentätigkeit wird der Opernplatz weiterhin durch Kräfte der Stadt- sowie Landespolizei überwacht.

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