Abzug des Finanzamtes und des Amtsgerichts Höchst
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Da sowohl das Gebäude des Amtsgerichtes Höchst als auch das Gebäude des ehemaligen Finanzamtes Höchst vom Land Hessen verwaltet werden, ist dem Magistrat nicht bekannt, was in Zukunft mit den beiden Gebäuden geplant ist.