Feuerwehrzufahrt Pfingstweidstraße 5 bis 7 frei halten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat sieht nach ämterübergreifender Übereinkunft von einer Absicherung der Feuerwehrzufahrt mittels Pollern ab. Es handelt sich hier um eine gesiegelte Feuerwehrzufahrt mit der Zusatzbeschilderung, dass kostenpflichtig abgeschleppt wird. Im Bereich der Zufahrt befindet sich eine sogenannte "Liegendes Kreuz"-Markierung. Diese Markierung ist ein Verkehrszeichen nach Straßenverkehrsordnung und stellt eine Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote dar. Insbesondere zur Andienung bei Rettungswegen muss diese Fläche freigehalten werden um den Rettungseinsatz bei Notfällen zu gewährleisten. Eine Absicherung dieser Markierung wirkt Rettungseinsätzen entgegen und kann zu unerwünschten Zeitverlusten führen.