Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 190
Betreff: Abbiegespur auf der Friedberger Landstraße Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 10484/05 zur M 205/05 wird derzeit eine Baureifplanung zur Anlage eines zusätzlichen Fahrstreifens auf der Friedberger Landstraße zwischen Hofhausstraße und der Verbindung zur BAB A 661 erarbeitet. Baumittel werden auf Grundlage der Kostenberechnung zum Haushalt 2012 ff. angemeldet. Es sei darauf verwiesen, dass zur Entschärfung der genannten Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer bereits eine Anforderungsbedarfsampel gebaut wurde, die eine gefahrlose Querung des Rechtsabbiegers zur BAB A 661 und dann weiter über die Friedberger Landstraße ermöglicht.