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Friedberger Landstraße - zusätzliche Fahrstreifen stadteinwärts

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 30.09.2005, M 205 Betreff: Friedberger Landstraße - zusätzliche Fahrstreifen stadteinwärts Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.09.2002, § 3751 - NR 703 CDU - I. Die Vorplanung eines zusätzlichen Fahrstreifens auf der Friedberger Landstraße zwischen Hofhausstraße und A 661 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen. b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der FAG/GVFG-Förderung ist und ggf. frühzeitig einen Antrag auf Förderung zu stellen. c) eine Bau- und Finanzierungsvorlage der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass - die Kosten für die Maßnahme auf ca. 520.000,- € brutto geschätzt werden, - sich der zuständige Baulastträger (Land Hessen) nicht an den Kosten für diese Maßnahme beteiligen wird. Die Kosten sind insoweit - losgelöst von einer möglichen FAG/GVFG-Förderung - allein von der Stadt Frankfurt am Main zu tragen und - für die Realisierung der Maßnahme im Doppelhaushalt 2005/2006 keine Mittel zur Verfügung stehen und eine zeitnahe Realisierung von daher nicht zu erwarten ist. Begründung: A - Zielsetzung: Die Friedberger Landstraße ist eine Bundesstraße (B 521). Baulastträger für diesen Bereich ist die zuständige Landesbehörde. Die Maßnahme wurde mit dieser erörtert. Demgemäß kann das Baurecht über einen Antrag auf Unterbleiben der Planfeststellung geschaffen werden. Aufgrund der noch bestehenden Lücke zwischen der A 66 am Autobahnende in Bergen-Enkheim und der A 661 übernimmt die Friedberger Landstraße (B 521) teilweise die Funktion des Lückenschlusses zwischen diesen Autobahnen. Das daraus resultierende Verkehrsaufkommen kann im innerstädtischen Abschnitt der Friedberger Landstraße südlich der A 661 nicht abgewickelt werden. Zur Vermeidung von ausgeprägten Überlastungserscheinungen im nachfolgenden Netz - inbesondere in der morgendlichen Hauptverkehrszeit - ist der Knotenpunktbereich der Autobahnanschlussstelle Friedberger Landstraße als Pförtneranlage konzipiert, d. h. es wird durch eine geeignete Lichtsignalsteuerung nur soviel Verkehr in den innerstädtischen Bereich eingespeist, wie hier abgewickelt werden kann. Dabei muss allein der stadteinwärts orientierte Individualverkehr "gepförtnert" werden. Der parallel verlaufende Busverkehr darf durch den nach außen verlagerten Stau nicht behindert werden, der Individualverkehr zur A 661 in Richtung Norden und in Richtung Süden sollte ebenfalls möglichst störungsfrei fließen. Die derzeitige Verkehrsführung führt jedoch dazu, dass der verlagerte Rückstau auch den Verkehr zur A 661 behindert. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, d. h. um einen Rückstau auf die A 661 zu vermeiden, muss dabei die Zufahrt von der Friedberger Landstraße aus Richtung Norden restriktiver gehandhabt werden als die Zufahrt von der A 661. Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 26.09.2002 (§ 3751) den Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob auf der Friedberger Landstraße zwischen Hofhausstraße und der A 661 (in der Nähe der BG-Unfallklinik) eine durchgehende zusätzliche Fahrspur/Einfädelspur/Abbiegebeziehung zur Autobahn einge-richtet werden. Dabei war auch zu prüfen, ob dies kostengünstig - im Wesentlichen durch schmalere verengte Fahrbahnen - erreicht werden kann. B - Alternativen: = keine = C - Lösung: Die stadteinwärts führende Fahrbahn der Friedberger Landstraße zwischen Hofhaus-straße und A 661 wird auf der Westseite um rd. 2 m verbreitert. Durch eine Verringerung der vorhandenen Breite der beiden stadteinwärts führenden Fahrstreifen für den Indivi-dualverkehr auf jeweils 3,25 m kann so ein weiterer Fahrstreifen von 3,00 m geschaffen werden. Der neue Fahrstreifen dient im nördlichen Abschnitt als Einfädelungsstreifen für die Zufahrt von der Hofhausstraße zur Friedberger Landstraße und im südlichen Abschnitt als Rechtsabbiegespur zur A 661. Die vorhandene Busspur kann in ihrer Breite nicht reduziert werden. Aufgrund der Verbreiterung der Fahrbahn ist zwischen der Hofhausstraße und der ehemaligen Busbucht, Höhe Haus Nr. 427, das Straßenbankett und die Oberflächenentwässerung anzupassen, d. h. in westliche Richtung zu verlagern. Die in diesem Abschnitt vorhandene Böschung ist anzupassen. Die Masten der Straßenbeleuchtung müssen versetzt werden. Ab Haus Nr. 427 bis zur Fußgängerbrücke wird auf ca. 100 m Länge die Fahrbahn zu Lasten der ehemaligen Busbucht und des Mittelstreifens verbreitert. Die Busbucht ist zurückzubauen. Südlich der Fußgängerbrücke schließt die Planung an den Bestand an. Die Maßnahme liegt im Landschaftsschutzgebiet. Aufgrund des Eingriffs in die Vegeta-tionsfläche der gehölzbestandenen Böschung ist im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage ein Ausgleichsplan mit Biotopwertkartierung erforderlich. Nach Möglichkeit soll die Neubepflanzung in Form einer Allee erfolgen. Kosten: Die Herstellungskosten für die Maßnahme werden auf ca. 520.000,-- € brutto geschätzt. Anlage Lageplan (ca. 1,2 MB) Anlage Querschnitt (ca. 267 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.08.2002, NR 703 Antrag vom 12.11.2012, OF 345/10 Auskunftsersuchen vom 21.01.2013, V 603 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10, 11 Versandpaket: 05.10.2005 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 11 am 31.10.2005, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 205 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 10 am 01.11.2005, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 205 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2005, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 205 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2005, TO II, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 205 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 46. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2005, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und BFF (= Annahme) Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2005, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 10484, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005 Aktenzeichen: 61 1