Friedberger Landstraße - zusätzliche Fahrstreifen stadteinwärts
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 30.09.2005, M
205 Betreff:
Friedberger Landstraße -
zusätzliche Fahrstreifen stadteinwärts Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.09.2002, § 3751 - NR 703 CDU - I. Die Vorplanung eines
zusätzlichen Fahrstreifens auf der Friedberger Landstraße zwischen
Hofhausstraße und A 661 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der Vorplanung
eine baureife Planung zu erstellen. b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im
Sinne der FAG/GVFG-Förderung ist und ggf. frühzeitig einen Antrag auf Förderung
zu stellen. c) eine Bau-
und Finanzierungsvorlage der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass - die Kosten für die Maßnahme auf ca. 520.000,-
€ brutto geschätzt werden, - sich der zuständige Baulastträger (Land Hessen)
nicht an den Kosten für diese Maßnahme beteiligen wird. Die Kosten sind insoweit
- losgelöst von einer möglichen FAG/GVFG-Förderung - allein von der Stadt
Frankfurt am Main zu tragen und - für die Realisierung der Maßnahme im
Doppelhaushalt 2005/2006 keine Mittel zur Verfügung stehen und eine zeitnahe
Realisierung von daher nicht zu erwarten ist. Begründung: A - Zielsetzung: Die Friedberger Landstraße ist eine Bundesstraße (B
521). Baulastträger für diesen Bereich ist die zuständige Landesbehörde. Die
Maßnahme wurde mit dieser erörtert. Demgemäß kann das Baurecht über einen
Antrag auf Unterbleiben der Planfeststellung geschaffen werden. Aufgrund der noch bestehenden Lücke zwischen der A
66 am Autobahnende in Bergen-Enkheim und der A 661 übernimmt die Friedberger
Landstraße (B 521) teilweise die Funktion des Lückenschlusses zwischen diesen
Autobahnen. Das daraus resultierende Verkehrsaufkommen kann im innerstädtischen
Abschnitt der Friedberger Landstraße südlich der A 661 nicht abgewickelt
werden. Zur Vermeidung von ausgeprägten
Überlastungserscheinungen im nachfolgenden Netz - inbesondere in der
morgendlichen Hauptverkehrszeit - ist der Knotenpunktbereich der
Autobahnanschlussstelle Friedberger Landstraße als Pförtneranlage konzipiert,
d. h. es wird durch eine geeignete Lichtsignalsteuerung nur soviel Verkehr in
den innerstädtischen Bereich eingespeist, wie hier abgewickelt werden kann.
Dabei muss allein der stadteinwärts
orientierte Individualverkehr "gepförtnert" werden. Der parallel
verlaufende Busverkehr darf durch den nach außen verlagerten Stau nicht
behindert werden, der Individualverkehr zur A 661 in Richtung Norden und in
Richtung Süden sollte ebenfalls möglichst störungsfrei fließen. Die derzeitige
Verkehrsführung führt jedoch dazu, dass der verlagerte Rückstau auch den
Verkehr zur A 661 behindert. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, d. h. um einen
Rückstau auf die A 661 zu vermeiden, muss dabei die Zufahrt von der Friedberger
Landstraße aus Richtung Norden restriktiver gehandhabt werden als die Zufahrt
von der A 661.
Die Stadtverordnetenversammlung
hat mit Beschluss vom 26.09.2002 (§ 3751) den Magistrat um Prüfung und
Berichterstattung gebeten, ob auf der Friedberger Landstraße zwischen
Hofhausstraße und der A 661 (in der Nähe der BG-Unfallklinik) eine durchgehende
zusätzliche Fahrspur/Einfädelspur/Abbiegebeziehung zur Autobahn einge-richtet
werden. Dabei war auch zu prüfen, ob dies
kostengünstig - im Wesentlichen durch schmalere verengte Fahrbahnen - erreicht
werden kann. B - Alternativen: = keine = C - Lösung: Die stadteinwärts führende Fahrbahn der Friedberger
Landstraße zwischen Hofhaus-straße und A 661 wird auf der Westseite um rd. 2 m
verbreitert. Durch eine Verringerung der vorhandenen Breite der beiden
stadteinwärts führenden Fahrstreifen für den Indivi-dualverkehr auf jeweils
3,25 m kann so ein weiterer Fahrstreifen von 3,00 m geschaffen werden. Der neue Fahrstreifen dient im
nördlichen Abschnitt als Einfädelungsstreifen für die Zufahrt von der
Hofhausstraße zur Friedberger Landstraße und im südlichen Abschnitt als
Rechtsabbiegespur zur A 661. Die vorhandene Busspur kann in ihrer Breite nicht
reduziert werden. Aufgrund der Verbreiterung der Fahrbahn ist
zwischen der Hofhausstraße und der ehemaligen Busbucht, Höhe Haus Nr. 427, das
Straßenbankett und die Oberflächenentwässerung anzupassen, d. h. in westliche
Richtung zu verlagern. Die in diesem Abschnitt vorhandene Böschung ist
anzupassen. Die Masten der Straßenbeleuchtung müssen versetzt werden. Ab Haus Nr. 427 bis zur Fußgängerbrücke wird auf
ca. 100 m Länge die Fahrbahn zu Lasten der ehemaligen Busbucht und des
Mittelstreifens verbreitert. Die Busbucht ist zurückzubauen. Südlich der
Fußgängerbrücke schließt die Planung an den Bestand an. Die Maßnahme liegt im Landschaftsschutzgebiet.
Aufgrund des Eingriffs in die Vegeta-tionsfläche der gehölzbestandenen Böschung
ist im Rahmen der Bau- und Finanzierungsvorlage ein Ausgleichsplan mit
Biotopwertkartierung erforderlich. Nach Möglichkeit soll die Neubepflanzung in
Form einer Allee erfolgen. Kosten: Die Herstellungskosten für die Maßnahme werden auf
ca. 520.000,-- € brutto geschätzt. Anlage Lageplan (ca. 1,2 MB) Anlage Querschnitt (ca. 267 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
15.08.2002, NR 703
Antrag vom
12.11.2012, OF
345/10
Auskunftsersuchen vom 21.01.2013, V 603
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10, 11
Versandpaket: 05.10.2005 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR
11 am 31.10.2005, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 205
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 44. Sitzung des OBR
10 am 01.11.2005, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 205
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 45. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 08.11.2005, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 205 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
47. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2005, TO II, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 205 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
46. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.12.2005, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 205
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und BFF (= Annahme)
Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) 48. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2005, TO II, TOP 12 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 205
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Ablehnung)
50. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005, TO II, TOP 30 Beschluss: Der Vorlage M 205
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen FAG, Die Linke.,
ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§ 10484, 50. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005 Aktenzeichen: 61 1