Anwohner- und bürgerverträglicher Umgang mit der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST
1909
Betreff: Anwohner- und
bürgerverträglicher Umgang mit der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35 Vorläufige Stellungnahme: Aufgrund massiver
Anwohnerbeschwerden über Lärm- und Geruchsbeschwerden wurde die Liegenschaft
mehrmals zu unterschiedlichen Zeiten durch die Stadtpolizei (Dienstgruppe
Immissionsschutz) kontrolliert. Der Betreiber der Gaststätte wurde bei der ersten
Kontrolle am 18.02.2018 entsprechend ermahnt und belehrt. Da bei den weiteren
Kontrollen im Außenbereich die Mitarbeiter der Fachabteilung für
Immissionsschutz erheblichen Musiklärm feststellen mussten, wurde am 20.07.2018
bei dem Beschwerdeführer eine Schallpegelmessung durchgeführt. Bei dieser
Schallpegelmessung wurde ein Pegel von 54 dB(A) gemessen, der somit
14 dB(A) über dem vorgegebenen Immissionsrichtwert zur Nachtzeit von 40 dB(A)
liegt. Aufgrund dieser Überschreitung
erging gegen den Betreiber eine Anhörung zur beabsichtigten Verfügung von
nachträglichen Anordnungen. Eventuell daraufhin noch eingehende Einwände wären
vor Erlass der Anordnung noch zu bewerten. Die Nutzung dieser Gaststäte als Shisha-Bar wurde
von der Bauaufsicht Frankfurt a.M. überprüft. Im Rahmen dieser Überprüfung
wurden keine bauordnungsrechtlichen Verstöße festgestellt. Bezüglich der Beschwerde über Geruchsbelästigung
befindet sich der Vorgang noch in Überprüfung beim Ordnungsamt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.06.2018, OM 3307