Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Anwohner- und bürgerverträglicher Umgang mit der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1909 Betreff: Anwohner- und bürgerverträglicher Umgang mit der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 35 Vorläufige Stellungnahme: Aufgrund massiver Anwohnerbeschwerden über Lärm- und Geruchsbeschwerden wurde die Liegenschaft mehrmals zu unterschiedlichen Zeiten durch die Stadtpolizei (Dienstgruppe Immissionsschutz) kontrolliert. Der Betreiber der Gaststätte wurde bei der ersten Kontrolle am 18.02.2018 entsprechend ermahnt und belehrt. Da bei den weiteren Kontrollen im Außenbereich die Mitarbeiter der Fachabteilung für Immissionsschutz erheblichen Musiklärm feststellen mussten, wurde am 20.07.2018 bei dem Beschwerdeführer eine Schallpegelmessung durchgeführt. Bei dieser Schallpegelmessung wurde ein Pegel von 54 dB(A) gemessen, der somit 14 dB(A) über dem vorgegebenen Immissionsrichtwert zur Nachtzeit von 40 dB(A) liegt. Aufgrund dieser Überschreitung erging gegen den Betreiber eine Anhörung zur beabsichtigten Verfügung von nachträglichen Anordnungen. Eventuell daraufhin noch eingehende Einwände wären vor Erlass der Anordnung noch zu bewerten. Die Nutzung dieser Gaststäte als Shisha-Bar wurde von der Bauaufsicht Frankfurt a.M. überprüft. Im Rahmen dieser Überprüfung wurden keine bauordnungsrechtlichen Verstöße festgestellt. Bezüglich der Beschwerde über Geruchsbelästigung befindet sich der Vorgang noch in Überprüfung beim Ordnungsamt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3307