Sachstand der Umsetzu des Baus des Bildungscampus Griesheim auf dem ehemaligen Fiat-Gelände
Stellungnahme des Magistrats
zu 1: Ist die Phase 0 abgeschlossen? Die Planungsphase 0 hat mit beiden Schulgemeinden stattgefunden. Die Ergebnisse sind in die Studie und die konkreten Planungen eingeflossen. zu 2: In welcher Phase befindet sich gerade das Bauvorhaben und wann ist mit einer Bekanntgabe des Zwischenstandes zu rechnen? Der Bebauungsplan-Prozess läuft. Derzeit werden die Ergebnisse der Untersuchungen (Flora/Fauna/Verkehr/etc.) durch das Stadtplanungsamt eingearbeitet. zu 3: Sind ausreichend Sozialräume, angepasst an den Bedürfnissen aus dem Stadtteil heraus, integriert, um die Beratung und Förderung der Schüler und die Beratung der Eltern vor Ort zu garantieren? Ja, diese sind ohnehin in den Planungsrahmen der Stadt Frankfurt für den Neubau weiterführender Schulen vorgesehen (M 195/2020). zu 4 + 5: Ist der Architektenwettbewerb schon in Auftrag gegeben bzw. wann soll dieser Auftrag erfolgen? Wie viele Vertreter des betroffenen Ortsbeirates sitzen in der Jury? Sind die Baumittel bereits für den Haushalt angemeldet bzw. für wann werden diese angemeldet? Die notwendigen Planungsmittel stehen im Haushalt 2024/25 zur Verfügung. Mit dem Beschluss der Schulbauoffensive (M 95/2024) kann das Projekt ohne Planungsmittelfreigabe bearbeitet werden. Ein Beschluss zum Flächenprogramm, auf Basis dessen die Planungen starten können, liegt bereits vor. Die Baumittel sollen für den Haushalt 2026/27 angemeldet werden. zu 6: Wird der Zeitplan bis zur Fertigstellung 2029 eingehalten oder gibt es schon jetzt absehbare Verzögerungen? Werden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass der Zeitplan eingehalten werden kann? Für eine Baumaßnahme dieser Größenordnung ist zum jetzigen Zeitpunkt eine verlässliche Aussage zur Termineinhaltung der Fertigstellung nicht möglich. Mithilfe der Vereinfachung der Prozesse im Rahmen der Schulbauoffensive wird aber alles unternommen, um den Termin einzuhalten. zu 7: Besteht die Möglichkeit einer Zwischennutzung (z. B. für eine Art Abenteuerspielplatz) bis die Bauphase beginnt? Eine Zwischennutzung kann derzeit nicht ermöglicht werden, da zuvor Bodensanierungen des kontaminierten Bodens erfolgen müssen. Erst wenn diese abgeschlossen sind und der Zeitplan für die Bauprojekte vorliegt, können eventuell Flächen freigegeben werden. Der Fokus muss jedoch auf der zügigen Umsetzung des Bauvorhabens liegen. zu 8: Wird sichergestellt, dass sich auf dem Gelände kein Biotop von schützenswerten Pflanzen und Tieren entwickelt, das den Baubeginn weiter verzögern würde? Durch die anstehenden Bodenarbeiten ist nicht davon auszugehen, dass sich schützenswerte Pflanzen und Tiere ansiedeln. zu 9: Wer sorgt für die Pflege des Grundstücks am Bauzaun und in welchen Abständen (Verhinderung des Bewuchses über den Bürgersteig hinaus)? Das Amt für Bau und Immobilien sorgt als Eigentümer des Grundstücks auch für die Grünpflege. Diese wurde bislang situativ beauftragt (so auch im vorliegenden Fall), aber der Magistrat nimmt die aktuelle Anfrage gerne zum Anlass, über das Grünflächenamt künftig einen Rückschnitt in dann noch festzulegenden regelmäßigen Intervallen vornehmen zu lassen.