Feuerwehrzufahrten entlang der Europa-Allee sichern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST
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Betreff: Feuerwehrzufahrten
entlang der Europa-Allee sichern Die Situation in der Europa-Allee
stellt sich aktuell wie folgt dar: Beiderseits der Europa-Allee verläuft unmittelbar
vor den Fassaden aller Straßenanlieger die sogenannte "Feuerwehrstraße". Sie
dient den Einsatzkräften zum einen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges
über das Hubrettungsgerät der Feuerwehr, zur Sicherstellung des Angriffsweges
über die Treppenräume des Gebäudes und dem unmittelbaren Löschangriff im
erdgeschossigen Bereich. Über diese Feuerwehrstraße werden die
Feuerwehrumfahrten, die Feuerwehraufstell- und Bewegungsflächen erreicht. Für
jede dieser Flächen eine Erschließung unmittelbar herzustellen, war aus
stadtplanerischer Sicht nicht umsetzbar. Gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 5 Straßenverkehrs-Ordnung
ist das Halten vor und in amtlich gesiegelten Feuerwehrzufahrten verboten.
Allerdings ist das Gelände hinter der Zufahrt in der Regel Privatgelände. Da
die Straßenverkehrs-Ordnung ausschließlich für den öffentlichen Verkehr
Gültigkeit hat, kommt sie somit nur dann zur Anwendung, wenn innerhalb
gesiegelter Feuerwehrzufahrten öffentlicher Verkehr stattfindet. Dies ist dann
der Fall, wenn die örtlichen
Gegebenheiten Grund zur Annahme geben, dass möglicherweise nicht nur Anwohner
dort parken (Geschäftsnähe, Bürohäuser). Auch nur dann ist ein Einschreiten der
Städtischen Verkehrspolizei innerhalb einer gesiegelten Feuerwehrzufahrt
möglich. Die Städtische Verkehrspolizei
überwacht bereits die Feuerwehrzufahrt der Liegenschaft Europa-Allee 135-145.
Durch die unmittelbare Nähe zu mehreren Geschäften kann davon ausgegangen
werden, dass hier öffentlicher Verkehr stattfindet. Bei einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass
lediglich die Feuerwehrzufahrt zu den Häusern 157-159 nicht gesiegelt ist. Die
notwendigen Kennzeichnungen der Feuerwehrzufahrten und die hierfür
erforderlichen Lageplanbeschilderungen fehlen teilweise oder sind falsch
ausgeführt. Aus diesem Grund ist bei einigen Liegenschaften die erforderliche
Siegelung der Flächen obsolet, da die verpflichtenden Voraussetzungen fehlen.
Eine Verfolgung dieser verpflichtenden Voraussetzungen wird durch die
Branddirektion vorangetrieben, scheitert aber häufig an der schleppenden
Umsetzung der Eigentümer bzw. der Hauseigentümergemeinschaften und
Hausverwaltungen. Die Bauaufsicht als Genehmigungsbehörde bezieht sich zu
dieser vorgenannten Problematik darauf, dass die Konformitäten zu den
Brandschutzkonzepten und somit auch die ordnungsgemäße Ausführung der
Feuerwehrzufahrten bestätigt wurden. Weiterhin sind alle Feuerwehrzufahrten,
bis auf diejenige der Häuser 135-145 mittels Stahlabweisern gegen das Befahren
gesichert. Aktuell gestaltet sich die Situation
im "Boulevard Ost" durch die stark raumfordernden Maßnahmen der Neubaustrecke
der Stadtbahn und im "Boulevard West" durch Neubaumaßnahmen dahingehend sehr
schwierig, da ein Großteil der Parkflächen entfallen ist, eine Vielzahl
kleinflächigen Gewerbes bzw. der Gastronomie oder der Kinderbetreuung
hinzugekommen sind, die aufgrund des hohen Parkdruckes im Gesamtboulevard
häufig das Abstellen der Kraftfahrzeuge auf die Flächen für die Feuerwehr
hervorruft. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2018, OM 3694