Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Feuerwehrzufahrten entlang der Europa-Allee sichern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 18 Betreff: Feuerwehrzufahrten entlang der Europa-Allee sichern Die Situation in der Europa-Allee stellt sich aktuell wie folgt dar: Beiderseits der Europa-Allee verläuft unmittelbar vor den Fassaden aller Straßenanlieger die sogenannte "Feuerwehrstraße". Sie dient den Einsatzkräften zum einen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über das Hubrettungsgerät der Feuerwehr, zur Sicherstellung des Angriffsweges über die Treppenräume des Gebäudes und dem unmittelbaren Löschangriff im erdgeschossigen Bereich. Über diese Feuerwehrstraße werden die Feuerwehrumfahrten, die Feuerwehraufstell- und Bewegungsflächen erreicht. Für jede dieser Flächen eine Erschließung unmittelbar herzustellen, war aus stadtplanerischer Sicht nicht umsetzbar. Gemäß § 12 Absatz 1 Nummer 5 Straßenverkehrs-Ordnung ist das Halten vor und in amtlich gesiegelten Feuerwehrzufahrten verboten. Allerdings ist das Gelände hinter der Zufahrt in der Regel Privatgelände. Da die Straßenverkehrs-Ordnung ausschließlich für den öffentlichen Verkehr Gültigkeit hat, kommt sie somit nur dann zur Anwendung, wenn innerhalb gesiegelter Feuerwehrzufahrten öffentlicher Verkehr stattfindet. Dies ist dann der Fall, wenn die örtlichen Gegebenheiten Grund zur Annahme geben, dass möglicherweise nicht nur Anwohner dort parken (Geschäftsnähe, Bürohäuser). Auch nur dann ist ein Einschreiten der Städtischen Verkehrspolizei innerhalb einer gesiegelten Feuerwehrzufahrt möglich. Die Städtische Verkehrspolizei überwacht bereits die Feuerwehrzufahrt der Liegenschaft Europa-Allee 135-145. Durch die unmittelbare Nähe zu mehreren Geschäften kann davon ausgegangen werden, dass hier öffentlicher Verkehr stattfindet. Bei einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass lediglich die Feuerwehrzufahrt zu den Häusern 157-159 nicht gesiegelt ist. Die notwendigen Kennzeichnungen der Feuerwehrzufahrten und die hierfür erforderlichen Lageplanbeschilderungen fehlen teilweise oder sind falsch ausgeführt. Aus diesem Grund ist bei einigen Liegenschaften die erforderliche Siegelung der Flächen obsolet, da die verpflichtenden Voraussetzungen fehlen. Eine Verfolgung dieser verpflichtenden Voraussetzungen wird durch die Branddirektion vorangetrieben, scheitert aber häufig an der schleppenden Umsetzung der Eigentümer bzw. der Hauseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen. Die Bauaufsicht als Genehmigungsbehörde bezieht sich zu dieser vorgenannten Problematik darauf, dass die Konformitäten zu den Brandschutzkonzepten und somit auch die ordnungsgemäße Ausführung der Feuerwehrzufahrten bestätigt wurden. Weiterhin sind alle Feuerwehrzufahrten, bis auf diejenige der Häuser 135-145 mittels Stahlabweisern gegen das Befahren gesichert. Aktuell gestaltet sich die Situation im "Boulevard Ost" durch die stark raumfordernden Maßnahmen der Neubaustrecke der Stadtbahn und im "Boulevard West" durch Neubaumaßnahmen dahingehend sehr schwierig, da ein Großteil der Parkflächen entfallen ist, eine Vielzahl kleinflächigen Gewerbes bzw. der Gastronomie oder der Kinderbetreuung hinzugekommen sind, die aufgrund des hohen Parkdruckes im Gesamtboulevard häufig das Abstellen der Kraftfahrzeuge auf die Flächen für die Feuerwehr hervorruft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3694

Verknüpfte Vorlagen