Fließwasserverbindung zum Ostparkweiher und FFH-Gebiet Seckbacher Ried, Im Weimerhaus
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST
1899
Betreff: Fließwasserverbindung zum Ostparkweiher und
FFH-Gebiet Seckbacher Ried, Im Weimerhaus Die Herstellung der
Fließverbindung ist eine Ausgleichsmaßnahme für den Bau des
U-Bahnbetriebshofes Ost, somit ist der Projektträger die Verkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main. Das Projekt "Herstellung einer Fließverbindung vom
Enkheimer Ried bis zum Ostparkweiher" wurde in zwei Bauabschnitte aufgeteilt,
weil mit dem ersten Abschnitt zwischen Ostparkweiher und Hallgartenschule
weitgehend ein offenes Grabensystem hergestellt wird. Dieser Abschnitt ist
mittlerweile hergestellt. Der zweite Abschnitt vom Enkheimer Ried bis zum
Riedgraben westlich der Vilbeler Landstraße ist eine reine Kanalbaumaßnahme, da
das Gewässer in diesem Bereich aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht offen
geführt werden kann. Bereits 2014 wurde der Verlauf der
Fließwasserverbindung (2. Bauabschnitt) im Stadtteil Bergen-Enkheim untersucht.
Damals wurde entschieden, dass es aus ökologischen Gesichtspunkten
sinnvoller ist, kein Wasser aus dem Enkheimer Ried zu pumpen, sondern
stattdessen das heute in die Kanalisation fließende Quellwasser zu sammeln und
an den Riedgraben bzw. das Seckbacher Ried anzuschließen. Die
Fließwasserverbindung dient der Wiederherstellung einer historischen
Grabenverbindung und stabilisiert insbesondere den Wasser- und Naturhaushalt im
FFH-Gebiet Seckbacher Ried und den angrenzenden Flächen. Dabei handelt
sich um ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet und das östlich angrenzende
Landschaftsschutzgebiet, Zone II. Beide Flächen zusammen sind seitens des
Landes Hessen als FFH-Gebiet gemeldet worden. Zielsetzung des FFH-Gebietes ist
die Erhaltung von dort lebenden europäisch geschützten Arten, die auf
einen ausgeglichenen Wasserhaushalt angewiesen sind (Kammmolch, Windelschnecke)
bzw. in alten Auwaldbäumen leben (Eremit). Mit dem Bau der gesamten Fließwasserverbindung
werden sich die Abflussverhältnisse im Riedgraben nicht verschlechtern, da die
Quellschüttungen (ca. 5 l/s) im Vergleich zu den Oberflächenabflüssen bei
starken Regenfällen sehr gering sind. Eine Flutung des FFH-Gebietes und
des Geländes im weiteren Verlauf Richtung Ostpark sind durch diese geringen
Wassermengen nicht zu besorgen. Nach den Regenauswertungen waren die letzten 3
- 4 Jahre äußerst feuchte Jahre. Der Grundwasserstand ist im gesamten
Stadtgebiet gestiegen. Im Bereich des Kleingartenvereins Nord-Ost steht er
sehr hoch (ca. 0,50 - 1,00 Meter unter Gelände). Ergiebige Niederschläge
im Frühjahr haben dazu geführt, dass der Boden zusätzlich stark wassergesättigt
war. Im April 2018 ging dann auch noch ein starker Regen nieder, die
ankommenden Wassermengen konnten weder von dem an die Kleingartenanlage
angrenzenden Riedgraben vollständig abgeführt werden, noch konnte das
Regenwasser in nennenswertem Umfang versickern. Es kam zur Überschwemmung des
Kleingartengeländes. Die Kleingärten entlang des Riedgrabens gehen zum
Teil bis an die Böschungsoberkante des Grabens. Für die Sicherung des
Wasserabflusses und zur Erhaltung bzw. Verbesserung der ökologischen Funktion
des Gewässers versucht die Stadtentwässerung zusammen mit dem Kleingartenverein
Nord-Ost eine Lösung zu finden, die eine dauerhafte Verbesserung der
Abflusssituation am Riedgraben zwischen den Straßen In den Zeuläckern und Im
Trieb herbeiführen wird. Dazu fanden mehrere Ortstermine statt, bei denen
Lösungsvorschläge erarbeitet wurden, deren Umsetzung derzeit geprüft wird.
Das Kanalnetz in Bergen-Enkheim wurde zuletzt im
Jahr 2016 hydraulisch berechnet. Die Berechnung erfolgte mit Hilfe eines durch
Niederschlag-Abfluss-Messungen kalibrierten Datensatzes. Die Berechnung
weist die Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes für den Bestand und den
städtebaulichen Prognosezustand nach. Sie entspricht gemäß dieser
Kanalnetzberechnung den anerkannten Regeln der Technik. Es besteht keine
Notwendigkeit zur Vergrößerung der Kanäle. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen
werden, dass Kanalisationen generell nicht für die Ableitung der Wassermassen
bei Starkregenereignissen ausgebaut werden können. In den Straßen ist weder
genügend Platz für die dazu erforderlichen Kanalprofile, noch könnten die
daraus resultierenden Kosten über die Entwässerungsgebühr abgedeckt werden.
Außerdem würden die Probleme dadurch nur auf die nachfolgenden
Abwasserreinigungsanlagen verlagert werden. Wichtig ist daher, dass alle Beteiligte dazu
beitragen, die Folgen von Starkniederschlägen zu reduzieren. Die
Stadtentwässerung fordert bei allen anstehenden Baumaßnahmen eine möglichst
weitgehende Rückhaltung und Versickerung von Regenwasser auf den
Grundstücken. Informationen zu den Vorsorgemaßnahmen aber auch für den Schutz
von Gebäuden vor Überflutungen durch die Eigentümer selbst sind nachzulesen auf
der Homepage der Stadtentwässerung Frankfurt am Main unter: https://www.stadtentwaesserung-frankfurt.de/service/r
ueckstausicherung.html. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.06.2018, OM 3285