Insektengutachten im Bebauungsplanverfahren Günthersburghöfe
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Aus wissenschaftlicher Sicht ist es immer wünschenswert, möglichst viel über die Artenvorkommen in Untersuchungsgebieten zu wissen. Wesentlich für die artenschutzrechtliche Beurteilung eines Gebietes mit geplanter Bebauung sind nur die Arten, die entweder streng geschützt sind und/oder sehr selten sind. In der Insektenwelt sind solche Arten, die erheblich und planungsrelevant für das Bebauungsplanverfahren wären, beim B-Planverfahren Günthersburghöfe nicht zu erwarten. Von Seiten der zuständigen Fachbehörde (Untere Naturschutzbehörde) werden weitergehende Untersuchungen zum Insektenvorkommen daher für nicht erforderlich gehalten.