Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei Starkregenereignissen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST
1894
Betreff: Vermeidung von
Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei Starkregenereignissen Zu 1.: Starkregen sind selten auftretende
Niederschlagsphänomene, die meist örtlich begrenzt nur einzelne Teile der Stadt
betreffen, überall auftreten können und nicht genau vorhersagbar sind. Durch
hohe Niederschlagsintensitäten in kurzer Zeit wird die Leistungsfähigkeit der
Kanalisation überschritten, da diese für solche Ereignisse technisch und
wirtschaftlich nicht ausgelegt werden kann. Die Kanalisation ist gemäß den
Regeln der Entwässerungstechnik für Niederschläge dimensioniert, die
statistisch alle drei bis fünf Jahre auftreten. Diese Dimensionierung gilt
sowohl im Mischsystem (Einkanalsystem) als auch für die Regenwasserkanäle
im Trennsystem (Zweikanalsystem). Zu 2.: Dem Magistrat liegen keine Meldungen über
Unregelmäßigkeiten in den genannten Straßen vor. Die Sinkkästen werden in
regelmäßigen Abständen kontrolliert, bei Bedarf gereinigt und gespült. Zu 3.: Bereits im vergangenen Jahr fand ein Ortstermin
statt, an dem Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirats, der
Stadtentwässerung Frankfurt am Main, des Amts für Straßenbau und Erschließung
sowie der ansässige Landwirt teilgenommen haben. Dabei wurde verabredet, die befestigte Wegefläche
von Schlamm und Erde zu befreien und eine Reinigung der vorhandenen Sinkkästen
am Ende der Straße zu veranlassen. Der Magistrat hat beide Maßnahmen
unmittelbar umgesetzt. Weitere Maßnahmen sind derzeit noch nicht
vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.06.2017, OM 1801