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Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei Starkregenereignissen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1894 Betreff: Vermeidung von Wasserschäden im Stadtteil Harheim bei Starkregenereignissen Zu 1.: Starkregen sind selten auftretende Niederschlagsphänomene, die meist örtlich begrenzt nur einzelne Teile der Stadt betreffen, überall auftreten können und nicht genau vorhersagbar sind. Durch hohe Niederschlagsintensitäten in kurzer Zeit wird die Leistungsfähigkeit der Kanalisation überschritten, da diese für solche Ereignisse technisch und wirtschaftlich nicht ausgelegt werden kann. Die Kanalisation ist gemäß den Regeln der Entwässerungstechnik für Niederschläge dimensioniert, die statistisch alle drei bis fünf Jahre auftreten. Diese Dimensionierung gilt sowohl im Mischsystem (Einkanalsystem) als auch für die Regenwasserkanäle im Trennsystem (Zweikanalsystem). Zu 2.: Dem Magistrat liegen keine Meldungen über Unregelmäßigkeiten in den genannten Straßen vor. Die Sinkkästen werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert, bei Bedarf gereinigt und gespült. Zu 3.: Bereits im vergangenen Jahr fand ein Ortstermin statt, an dem Vertreterinnen und Vertreter des Ortsbeirats, der Stadtentwässerung Frankfurt am Main, des Amts für Straßenbau und Erschließung sowie der ansässige Landwirt teilgenommen haben. Dabei wurde verabredet, die befestigte Wegefläche von Schlamm und Erde zu befreien und eine Reinigung der vorhandenen Sinkkästen am Ende der Straße zu veranlassen. Der Magistrat hat beide Maßnahmen unmittelbar umgesetzt. Weitere Maßnahmen sind derzeit noch nicht vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1801