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Kontrolle der Zufahrt in die Kuhwaldsiedlung während Messen und sonstigen Großveranstaltungen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Besetzung des Postens an der Funckstraße ist personell nicht darstellbar. Diese Zufahrt ist mit Verkehrszeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit Zusatz "Anlieger frei" beschildert, so dass jedem die Einfahrt gewährt werden muss, der glaubhaft vorträgt, in der Kuhwaldsiedlung beispielsweise einen Laden aufsuchen zu wollen oder ein Haus besichtigen möchte. Diese Regelung ist auch vielen Verkehrsteilnehmer:innen bekannt, so dass einem großen Personenkreis die Zufahrt gewährt werden muss. Es gibt keine Rechtsgrundlage jemandem die Zufahrt zu verwehren, wenn kein Berechtigungsschein vorliegt. Dies macht die Kontrollen höchst ineffizient. Die Städtische Verkehrspolizei nimmt sich hier ihrer Kernaufgabe an und kontrolliert den ruhenden Verkehr in der Kuhwaldsiedlung.

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