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Fragen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1885 Betreff: Fragen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) Zu 1.: Teilbereiche des Bebauungsplangebiets Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg werden gegenwärtig bereits freizeitgärtnerisch genutzt. Andere Bereiche unterliegen einer landwirtschaftlichen Nutzung. Ziel des Bebauungsplanverfahrens Nr. 865 ist es, die bestehende freizeitgärtnerische Nutzung zu legalisieren und planungsrechtlich abgesicherte Ersatzflächen für im Gebiet des Schwanheimer Unterfelds aufgegebenen Freizeitgärten zu schaffen. Mit Rechtskraft des Bebauungsplans können landwirtschaftlich genutzte Flächen von den Eigentümern zur freizeitgärtnerischen Nutzung verpachtet werden. Zu 2.: Um eine Freizeitgartennutzung nach Rechtskraft des Bebauungsplans zu realisieren, ist ein Ankauf der Flächen durch die Stadt nicht erforderlich. Die Flächen können direkt von den Eigentümern verpachtet oder verkauft werden. Zu 3.: Die Stadt kann nur solche Freizeitgartenflächen verpachten, die im Eigentum der Stadt stehen. Für alle anderen Flächen ist eine Anfrage bei den jeweiligen Eigentümern erforderlich. Zu 4.: Die drei Bebauungsplanverfahren Nr. 782 - Schwanheim , Am Schwanenhof (Freizeitgärten), Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten) und Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten) sind in Bearbeitung. Alle drei Bebauungsplanverfahren werden weiter verfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2017, V 482

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