Fragen zum Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg (Freizeitgärten)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST
1885
Betreff: Fragen zum
Bebauungsplanverfahren Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg
(Freizeitgärten) Zu 1.: Teilbereiche des Bebauungsplangebiets Nr. 865 -
Schwanheim, Kelsterbacher Weg werden gegenwärtig bereits freizeitgärtnerisch
genutzt. Andere Bereiche unterliegen einer landwirtschaftlichen Nutzung. Ziel
des Bebauungsplanverfahrens Nr. 865 ist es, die bestehende freizeitgärtnerische
Nutzung zu legalisieren und planungsrechtlich abgesicherte Ersatzflächen für im
Gebiet des Schwanheimer Unterfelds aufgegebenen Freizeitgärten zu schaffen. Mit
Rechtskraft des Bebauungsplans können landwirtschaftlich genutzte Flächen von
den Eigentümern zur freizeitgärtnerischen Nutzung verpachtet werden. Zu 2.: Um eine Freizeitgartennutzung nach Rechtskraft des
Bebauungsplans zu realisieren, ist ein Ankauf der Flächen durch die Stadt nicht
erforderlich. Die Flächen können direkt von den Eigentümern verpachtet
oder verkauft werden. Zu 3.: Die Stadt kann nur solche Freizeitgartenflächen
verpachten, die im Eigentum der Stadt stehen. Für alle anderen Flächen ist eine
Anfrage bei den jeweiligen Eigentümern erforderlich. Zu 4.: Die drei Bebauungsplanverfahren Nr. 782 - Schwanheim
, Am Schwanenhof (Freizeitgärten), Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg
(Freizeitgärten) und Nr. 865 - Schwanheim, Kelsterbacher Weg
(Freizeitgärten) sind in Bearbeitung. Alle drei Bebauungsplanverfahren werden
weiter verfolgt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.06.2017, V 482