Behindertengerechte Bordsteinabsenkung mit Bereichsmarkierung Ringelstraße / Mainkurstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST
1884
Betreff: Behindertengerechte Bordsteinabsenkung mit
Bereichsmarkierung Ringelstraße / Mainkurstraße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die
Absenkung des Bordsteins im Frühjahr 2013 umgesetzt wird. Das Auftragen von Markierungen im angesprochenen
Bereich ist jedoch nicht möglich. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt
eindeutig fest, dass an Gehwegabsenkungen Haltverbot besteht. Nach den
Verwaltungsvorschriften-StVO dürfen keine Maßnahmen angeordnet werden, die
lediglich den Gesetztext erklären. Darüber hinaus besteht ein generelles Parkverbot auf
Gehwegen für Kraftfahrzeuge aller Art. Das Befahren des Gehweges durch Motorräder könnte
nur verhindert werden, indem der Querungsbereich massiv abgesichert würde.
Diese Absperrung würde auch dazu führen, dass Fußgängern die Querung des
Gehweges deutlich erschwert würde. Um das ungenehmigte Abstellen von Kraftfahrzeugen zu
verhindern, wird der Bereich durch das städtische Sicherheitspersonal stärker
überwacht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.09.2012, OM 1533