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Behindertengerechte Bordsteinabsenkung mit Bereichsmarkierung Ringelstraße / Mainkurstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1884 Betreff: Behindertengerechte Bordsteinabsenkung mit Bereichsmarkierung Ringelstraße / Mainkurstraße Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Absenkung des Bordsteins im Frühjahr 2013 umgesetzt wird. Das Auftragen von Markierungen im angesprochenen Bereich ist jedoch nicht möglich. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt eindeutig fest, dass an Gehwegabsenkungen Haltverbot besteht. Nach den Verwaltungsvorschriften-StVO dürfen keine Maßnahmen angeordnet werden, die lediglich den Gesetztext erklären. Darüber hinaus besteht ein generelles Parkverbot auf Gehwegen für Kraftfahrzeuge aller Art. Das Befahren des Gehweges durch Motorräder könnte nur verhindert werden, indem der Querungsbereich massiv abgesichert würde. Diese Absperrung würde auch dazu führen, dass Fußgängern die Querung des Gehweges deutlich erschwert würde. Um das ungenehmigte Abstellen von Kraftfahrzeugen zu verhindern, wird der Bereich durch das städtische Sicherheitspersonal stärker überwacht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1533

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