Behindertengerechte Bordsteinabsenkung mit Bereichsmarkierung
Begründung
Bordsteinabsenkung mit Bereichsmarkierung Der Magistrat wird gebeten den Bordstein an der Ecke Ringelstraße / Mainkurstraße südöstlicher Bereich so abzusenken, dass Rollstuhlfahrer auf die Straße gelangen können. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, durch eine Markierung dafür Sorge zu tragen, dass keine Fahrzeuge wie Fahrräder, Motorräder den abgesenkten Bereich versperren. Begründung: Ein Rollstuhl fahrender Anwohner hat darauf hingewiesen, dass dieser Bereich für ihn nur mit größeren Schwierigkeiten passierbar ist. Ein weiteres Hindernis sind die auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge, die trotz Bürgerhinweis, der an einem Schild befestigt wurde, den Bürgersteig zur Kreuzung hin so versperren, dass kein Rollstuhl diesen Bereich passieren kann.