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Bürgerzentrum für das Nordend im Bunker Glauburgplatz (Explora-Museum)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1880 Betreff: Bürgerzentrum für das Nordend im Bunker Glauburgplatz (Explora-Museum) Ein Rückkaufrecht zugunsten der Stadt besteht für den Glauburgbunker nicht. Ein Rückkaufrecht zu Gunsten der Stadt Frankfurt am Main besteht lediglich für die Freiflächen um den Bunker herum. Der angeregte Rückerwerb des Bunkers zur Einrichtung eines soziokulturellen Bürgerzentrums mit Musikübungsräumen ist somit ohne Zustimmung des Eigentümers nicht möglich. Das Bunkerareal wurde zwischenzeitlich an einen Investor weiterveräußert, der die grundbuchlich gesicherte Bau- und Benutzungsbeschränkung (Museumsbetrieb) sowie die Rückerwerbsvormerkung zunächst übernommen hat. Der Erwerber hat bereits Kontakt zur Stadt aufgenommen, um Planungen für eine künftige Nutzung abzustimmen. Im Gespräch ist die Schaffung von Wohnraum, was aufgrund der bestehenden Wohnungsknappheit aus stadtplanerischen Gründen grundsätzlich zu begrüßen wäre, wenn eine namhafte Anzahl von neuen Wohnungen -davon mindestens 30 % im Wege des geförderten Wohnungsbaus- entstehen würden. Sofern Einvernehmen zur künftigen Nutzung zwischen der Stadt und dem Investor hergestellt werden kann, würde die Stadt erforderlichenfalls der Löschung der Dienstbarkeiten gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung zustimmen. Sofern gewünscht, könnte ein Kontakt zwischen einer interessierten Inklusionswohngruppe und dem Investor hergestellt werden. Die Beteiligten können dann die Möglichkeit für eine gemeinsame Realisierung eines solchen Projektes direkt abstimmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.03.2017, OA 135 Antrag vom 15.01.2018, OF 385/3