Bürgerzentrum für das Nordend im Bunker Glauburgplatz (Explora-Museum)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST
1880
Betreff: Bürgerzentrum für
das Nordend im Bunker Glauburgplatz (Explora-Museum) Ein Rückkaufrecht zugunsten der
Stadt besteht für den Glauburgbunker nicht. Ein Rückkaufrecht zu Gunsten der
Stadt Frankfurt am Main besteht lediglich für die Freiflächen um den Bunker
herum. Der angeregte Rückerwerb des
Bunkers zur Einrichtung eines soziokulturellen Bürgerzentrums mit
Musikübungsräumen ist somit ohne Zustimmung des Eigentümers nicht
möglich.
Das Bunkerareal wurde
zwischenzeitlich an einen Investor weiterveräußert, der die grundbuchlich
gesicherte Bau- und Benutzungsbeschränkung (Museumsbetrieb) sowie die
Rückerwerbsvormerkung zunächst übernommen hat. Der Erwerber hat bereits Kontakt zur Stadt
aufgenommen, um Planungen für eine künftige Nutzung abzustimmen. Im Gespräch
ist die Schaffung von Wohnraum, was aufgrund der bestehenden Wohnungsknappheit
aus stadtplanerischen Gründen grundsätzlich zu begrüßen wäre, wenn eine
namhafte Anzahl von neuen Wohnungen -davon mindestens 30 % im Wege des
geförderten Wohnungsbaus- entstehen würden. Sofern Einvernehmen zur künftigen
Nutzung zwischen der Stadt und dem Investor hergestellt werden kann, würde die
Stadt erforderlichenfalls der Löschung der Dienstbarkeiten gegen Zahlung einer
angemessenen Entschädigung zustimmen. Sofern gewünscht, könnte ein Kontakt zwischen einer
interessierten Inklusionswohngruppe und dem Investor hergestellt werden. Die
Beteiligten können dann die Möglichkeit für eine gemeinsame Realisierung eines
solchen Projektes direkt abstimmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
16.03.2017, OA 135
Antrag vom
15.01.2018, OF
385/3