Fahrradbügel Neuhofstraße / Einmündung Lortzingstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 187
Betreff: Fahrradbügel Neuhofstraße / Einmündung Lortzingstraße Von den vorhandenen zehn Pollern müssen vier zur Sicherung des barrierefreien Übergangs verbleiben. Ein weiterer Fahrradbügel würde sich nach dem Austausch im unmittelbaren Bereich von Versorgungsleitungen befinden und kann ebenfalls nicht gesetzt werden.
Die restlichen fünf Poller werden durch Fahrradbügel ersetzt. Aufgrund der Gefällesituation im Gehweg werden die Fahrradbügel in Schrägaufstellung angebracht. Die Ausführung erfolgt im April / Mai 2017.