Fahrradbügel Neuhofstraße/Einmündung Lortzingstraße
Begründung
Lortzingstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, angesichts des Mangels an regulären Fahrradabstellplätzen in diesem Bereich, vor den Häusern Neuhofstraße 9 und 11 zwischen den beiden Querungsstellen statt der Reihe grauer Poller mindestens fünf Fahrradbügel senkrecht zur Fahrbahn zu installieren.
Inhalt
Antrag vom 26.08.2016, OF 70/3
Betreff: Fahrradbügel Neuhofstraße/Einmündung Lortzingstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, angesichts des Mangels an regulären Fahrradabstellplätzen in diesem Bereich, vor den Häusern Neuhofstraße 9 und 11 zwischen den beiden Querungsstellen statt der Reihe grauer Poller mindestens fünf Fahrradbügel senkrecht zur Fahrbahn zu installieren.Beratung im Ortsbeirat: 3